Laudamotion: 89 Kündigungen sind laut AMS ungültig

Keine Einigung zu Lauda-KV
Das Arbeitsmarktservice NÖ zeigt Laudamotion auch wegen Verdachts des Lohn- und Sozialdumpings an.

Die Ryanair-Tochter Laudamotion hat anscheinend eine rechtliche Bauchlandung hingelegt. Denn: Laudamotion hat mit Ende März 89 Mitarbeiter  gekündigt.

Nur ist der Führung der Billigairline dabei offenbar ein Fehler unterlaufen. Sie hat vergessen, diese „Massenkündigung“ dem Arbeitsmarktservice (AMS) Niederösterreich und der Betriebsratsvorsitzenden Kerstin Hager bekannt zu geben.

Wie KURIER-Recherchen ergeben, hat sich das AMS NÖ bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erkundigt, ob die 89 Laudamotion-Mitarbeiter tatsächlich im März abgemeldet wurden. Das wurde von der ÖGK bestätigt.

Die weitere Prüfung des AMS hat ergeben, dass die gesetzlichen Bestimmungen bei Massenkündigungen nicht eingehalten wurden. Eine Anmeldung der Kündigungen beim Frühwarnsystem des AMS sei nicht erfolgt. Diese Anmeldung hätte 30 Tage vor der Kündigung erfolgen müssen. Zugleich sollen auch gesetzliche Kündigungsfristen nicht eingehalten worden sein.

Die Abmeldung der 89 Laudamotion-Mitarbeiter bei der Gesundheitskasse ist rechtlich gesehen nichtig, sprich ungültig. Somit sind die Betroffenen  weiterhin Mitarbeiter der Ryanair-Tochter. „Die Krankenkasse muss weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge für die 89 Personen einheben und Laudamotion muss diesen Personen weiterhin die Löhne und Gehälter bezahlen“, sagt ein Luftfahrt-Insider zum KURIER. 

Dem Vernehmen hat das AMS NÖ die Erhebungen mittlerweile abgeschlossen. Heute, Mittwoch, hat das AMS  die Österreichische Gesundheitskasse über ihr Prüfungsergebnis zu den fehlerhaften Kündigungen informiert.

Da die Lauda-Belegschaft  auch im Juni in Kurzarbeit sein soll und somit im Juli ein Kündigungsschutz herrscht, können die Kündigungen dieser 89 Mitarbeiter frühestens im August ausgesprochen werden.

Außerdem hat das AMS NÖ gegen Laudamotion noch am Mittwoch eine Anzeige wegen Verdachts des Lohn- und Sozialdumpings bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha eingebracht. Es droht eine Strafe in Höhe von bis zu 1,8 Millionen Euro.

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