Kocher stellt rasche Integration ukrainischer Flüchtlinge in Aussicht

JOBGIPFEL ZUR BESCHÄFTIGUNG FÜR UKRAINE-VERTRIEBENE
Jobgipfel zur Beschäftigung für Ukraine-Vertriebene: "Pakete" für Kinderbetreuung in Planung. Gespräche zur Zuverdienstgrenze laufen noch, geringfügige Jobs seien nicht das Ziel.

Etwa 51.000 Vertriebene aus der Ukraine sind bisher in Österreich registriert, vor allem Frauen mit Kindern. Derzeit stehe vorrangig noch die Deckung von Grundbedürfnissen, die Krankenversorgung und die Integration im Bereich der Schulen im Fokus. Im nächsten Schritt solle nun die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen, so Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) anlässlich des Jobgipfels zur Beschäftigung für Ukraine-Vertriebene am Donnerstag.

"Es gibt ganz große Bereitschaft seitens den Unternehmen, Arbeitskräfte aus der Ukraine aufzunehmen", so Kocher. Zentrale Anlaufstelle sei dabei die Plattform des Arbeitsmarktservices (AMS) "allejobs.at", bei der Unternehmen vermerken können, dass sie Geflüchtete aufnehmen.

155 Beschäftigungsbewilligungen bisher ausgestellt

Das hätten bereits mehr als 1.750 Unternehmen aus allen Branchen getan. Damit Frauen mit Kindern arbeiten können, werde es auch "Pakete" für die Kinderbetreuung geben. Die genaue Ausgestaltung ist derzeit noch unklar. Kocher kündigte zudem an, intensivere Kontrollen in Betrieben durchzuführen, um Lohndumping zu vermeiden.

Bisher gingen rund 340 Anträge für Beschäftigungsbewilligungen beim AMS ein, 279 davon stammten von Frauen. 155 Beschäftigungsbewilligungen habe das AMS bis dato ausgestellt. "In der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle werden die Beschäftigungsbewilligungen noch am Tag der Einbringung des Antrags oder am Tag darauf ausgestellt", hieß es vom AMS auf APA-Anfrage. Länger dauere es bei Personen, die noch nicht über die blaue Aufenthaltskarte für Vertriebene verfügen, die es neben der Beschäftigungsbewilligung zum vollen Arbeitsmarktzugang in Österreich braucht.

Zuständig für die Aufenthaltskarte ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, das bisher etwa 21.000 Karten ausgestellt hat. Die hohe Diskrepanz zwischen Aufenthaltskarten und Beschäftigungsbewilligungen lasse sich mit dem derzeitigen Fokus auf die Deckung der Grundbedürfnisse erklären.

Höchstgrenze für den Zuverdienst noch unklar

Die Anträge für Beschäftigungsbewilligungen werden in den nächsten Wochen stark steigen, ist sich AMS-Chef Johannes Kopf sicher. Kopf rechne aber damit, dass nur merklich weniger als die Hälfte der bisher registrierten Vertriebenen in den österreichischen Arbeitsmarkt strömen werden. Bei rund 20.000 der Geflüchteten handle es sich nämlich um Minderjährige, bei 4.000 um über 65-Jährige.
 

Ein nach wie vor ungelöstes Problem auf der organisatorischen Seite ist die derzeit gültige Höchstgrenze für den Zuverdienst, ohne aus der Grundversorgung herauszufallen. Um diese von derzeit 110 Euro auf knapp 500 Euro anzuheben, ist ein einstimmiger Beschluss der Bundesländer nötig. Kärnten sieht aber in den Vorschlägen noch eine Ungleichbehandlung, weil es zu unterschiedlich hohen Zuverdienstgrenzen für Asylwerber und aus der Ukraine Vertriebenen kommen könnte. Die Abstimmungsgespräche hierzu würden nach wie vor laufen, so Flüchtlingskoordinator Michael Takács.

Geringfügigen Jobs nicht das Ziel

Laut Kocher sei aber die Integration in den Arbeitsmarkt mit bloß geringfügigen Jobs unter 500 Euro nicht das Ziel, die Menschen sollten voll in den Arbeitsmarkt integriert werden. Daher sei ein Übergang geplant, bei dem man nicht sofort aus der Grundversorgung fällt, sobald man die Zuverdienstgrenze überschreitet. Auch hier seien aber noch Abstimmungsgespräche notwendig.

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