Kartellrechtliche Untersuchung gegen Apple

Kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone.
Der Vorstoß von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager geht auf eine Initiative des Handelsverbands zurück.

Die Untersuchung soll klären ob der Technologiekonzern Apple mit seinem Angebot „Apple Pay“ gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verstößt. Geprüft werden sollen unter anderem die Geschäftsbedingungen bei der Integration der Dienstleistung in kommerzielle Apps und Websites sowie die Beschränkung des Zugangs zur NFC-Funktion "tap and go" auf iPhones für Zahlungen in Online-Shops und Ladengeschäften.

Der Tech-Konzern beschränkt die Nutzung des NFC-Chips seiner Telefone auf das firmeneigene Zahlungssystem „Apple Pay“. Der Handelsverband hatte bereits Anfang des Jahres die Öffnung der NFC-Schnittstelle bei iPhones für Zahlungsdienste von Drittanbietern eingefordert. Bei der konkurrierenden Smartphone Plattform Android gibt es die Beschränkung nicht.

Apples Betriebssystem iOS hat in Österreich einen Marktanteil von etwa 30 Prozent. Dieser hohe Anteil führt, so der Handelsverband, zu einer starken Eingriffsmöglichkeit und damit zu einer potenziellen Marktverzerrung.

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