Neuer Job oder retour in den alten Job?

Neuer Job oder retour in den alten Job?
Zurück zum alten Job? Mit drei Denkanstößen treffen Sie die richtige Entscheidung.

Sebastian ist Informationstechniker in einer Unternehmensberatung. Aufgrund seines guten Netzwerks und seiner guten Arbeit wird ihm eine Position als IT-Manager in einem anderen Unternehmen angeboten. Höherer Status, großartige Bedingungen und natürlich ein viel besseres Gehalt  – was für ein Karrieresprung!  Der Jobwechsel ist rational gesehen der einzig sinnvolle nächste Schritt. Doch schon bald wird ihm klar, dass  die Führungsposition nicht die Befriedigung verschafft, die er erwartet hatte. Auch das Aufgabenkorsett, das seine Freizeit stark begrenzt, schnürt ihn trotz der vielfachen Vorteile viel zu sehr ein und passt ihm schnell nicht mehr. Das war in der alten Firma besser.

Fehler dürfen sein

In Sebastians widrige Situation kann jeder von uns geraten. Auch wohl überlegte Beschlüsse können (und dürfen) ein Fehler sein. „Wir treffen die meisten Entscheidungen mit Annahmen über die Zukunft, können aber natürlich nicht hellsehen und auch nicht alle Faktoren kontrollieren. Deshalb kann es vorkommen, dass die eigenen Erwartungen nicht erfüllt werden und der neue Job nicht das hält, was versprochen wurde“, erzählt Outplacement- und Karriereberaterin Sabina Haas. Aber ist es zu spät für ein Zurück? Was wird der Ex-Chef denken? Und wie wird der neue reagieren? Die Expertin plädiert für eine neue Trennungskultur: „Es sollte möglich sein, sich wertschätzend und auf Augenhöhe trennen zu können und die Entscheidung des jeweils anderen zu respektieren. Führungskräfte und Organisationen müssen nicht beleidigt sein, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlassen will“. Ganz im Gegenteil könne es sinnvoll sein, wenn sich Organisationen bewusst mit der eigenen Trennungskultur auseinandersetzen. Jungen, talentierten Mitarbeitern, die kündigen, um auch in anderen Unternehmen ihre Erfahrungen zu machen, könne man explizit eine Rückkehrmöglichkeit anbieten. „Solche ‚Lehr- und Wanderjahre‘ könnten für beide Seiten sehr interessant sein“, so Haas.

Armutszeugnis?

Eine Wandertour zurück: Armutszeugnis oder Bestätigung für gute Zusammenarbeit? Die Gedankenspirale nimmt kein Ende – man will sich schließlich nicht lächerlich machen. Laut Haas hängt die Entscheidung davon ab, wie viel Porzellan bei der Kündigung zerschlagen wurde und warum die Kündigung überhaupt erfolgt ist. Ist der alte Job lediglich Regen statt Traufe, sollte man über eine gänzlich neue Alternative nachdenken. War die Zusammenarbeit jedoch einwandfrei, doch wurde einem ein (scheinbar) besseres Angebot gemacht, das man nicht hatte abschlagen können, kann ein Zurück durchaus sinnvoll sein.
Die Kündigung sollte jedenfalls so konstruktiv wie möglich ausfallen. „Für jeden Karriereverlauf ist das eigene Netzwerk von großer Bedeutung. Und dazu zählen natürlich besonders ehemalige Vorgesetzte, Kollegen, Kunden, Lieferanten und so weiter. In der Branche wird getratscht und man sollte seinen guten Ruf pflegen. Im Leben trifft man sich meistens mehrmals“, erzählt die Beraterin. Sie weiß: Ein unbefriedigender Jobwechsel muss kein Fehler oder eine Katastrophe, sondern kann eine wichtige Lernerfahrung über die eigenen Prioritäten sein.

Überlegen. Nicht alles, was glänzt, ist Gold. Überlegen Sie im Vorfeld, ob Sie einfach nur so rasch wie möglich das jetzige Unternehmen verlassen möchten, egal was kommt, oder ob das neue Angebot auch noch Bedenkzeit haben kann.

 Abwägen. Die neue Position entspricht nicht den Vorstellungen, die alte scheint besser gewesen zu sein. Doch ist dem wirklich so? Wägen Sie gut ab und verhindern Sie gemäß Haas den sogenannten „Hindsight-Bias“. Dabei erinnern wir uns eher an die positiven Aspekte und blicken mit Sentimentalität zurück. Was waren die wahren Gründe für das Verlassen des Unternehmens? Hat sich etwas verändert? Wäre eine ganz neue Perspektive dienlicher?

 Entscheiden. Für ein gelungenes Zurück gibt es laut Haas eine Faustregel: War die Zusammenarbeit gut und ist die Beziehung durch den Weggang unbeschädigt geblieben, können Sie dem Ex-Chef Ihren Wunsch nahelegen. Bei beidseitiger Einwilligung, sollte eine konstruktive, respektvolle Kündigung der neuen Stelle folgen.

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