Jurist: "In Österreich gilt bereits eine Bargeld-Annahmepflicht"

Jurist: "In Österreich gilt bereits eine Bargeld-Annahmepflicht"
Johannes Flume erinnert an bestehendes Gesetz. Verwaltungsstrafen wären eine zusätzliche Option. Änderung der Verfassung nicht wichtig.

In der politischen Debatte über die Verankerung des Bargelds in der Verfassung mehren sich die Stimmen von Rechtsexperten, die meinen, dies sei aus juristischen Gründen gar nicht notwendig bzw. sinnvoll. Und dies aus zwei Gründen, so Johannes Flume, Universitätsprofessor für Privatrecht an der Universität Salzburg. Zum einen sei der Zwang zur Annahme von Bargeld bereits in § 907 a ABGB (Allgemeine Bürgerliches Gesetzbuch; siehe unten) geregelt. „Selbstverständlich gilt in Österreich bereits eine Annahmepflicht“, schließt daraus der auf Währungs- und Geldrecht spezialisierte Jurist. Zum anderen habe die Materie eine europarechtliche Komponente, die in nationales Recht übergehe und bestehende Bestimmungen verdränge. Aber dazu später mehr.

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