Zuschüsse und Darlehen: Hilfe für das Sparschwein

Zuschüsse und Darlehen: Hilfe für das Sparschwein
Für den Einsatz von erneuerbarer Energie gibt es bares Geld: Ein Überblick über Förderungen für Solaranlagen, Fotovoltaik und Wärmepumpen.

Wer beim Heizen auf die Kraft der Sonne setzt, spart Energie und damit auch Kosten. Das schont die Umwelt und die Geldbörse. Die Errichtung von Solar- und Fotovoltaikanlagen, von Wärmepumpen und Biomasseheizungen wird außerdem belohnt: Förderungen gibt es von Bund, Ländern und Gemeinden. In manchen Bundesländern ist die Wohnbauförderung-Abteilung zuständig, in anderen sind die Abteilungen für Energie oder Energierecht die richtigen Ansprechpartner. Es gibt verschiedene Arten von Unterstützung – etwa Direktzuschüsse, Annuitätenzuschüsse und günstig verzinste Landesdarlehen.

Um in den Genuss einer Förderung zu kommen, sind in der Regel Einkommensgrenzen zu unterschreiten. Auch diese sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Zuschüsse und Darlehen: Hilfe für das Sparschwein
Fotovoltaik: Auch Fotovoltaikanlagen sind Solaranlagen, allerdings erzeugen sie Strom. Der Begriff leitet sich aus dem griechischen Wort für „Licht“ (photos) und der Einheit für die elektrische Spannung, dem Volt, ab. Um den solar erzeugten Gleichstrom nutzen zu können, muss er von einem Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt werden. Maßeinheit der elektrischen Leistung von Solarzellen ist Kilowatt Peak (kWp).
Der Bund (Klima- und Energiefonds) unterstützt heuer den Einbau von Fotovoltaikanlagen, 36 Millionen Euro stehen für das Programm zur Verfügung. Bis 30. November kann man noch ansuchen. Geld gibt es in Form eines einmaligen Investitionskosten-zuschusses in Höhe von 300 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) für freistehende und für Aufdachanlagen sowie 400 Euro pro kWp für gebäudeintegrierte Anlagen. Wer diese Aktion nützt, bekommt allerdings keine Landes- oder Gemeindemittel.

Sowohl die Bundes- als auch viele Landesförderungen laufen zu Jahresende aus – wofür es 2014 Geld geben wird, ist noch unklar.

IMMO gibt einen ersten Überblick über die Förderungen für Solaranlagen, Fotovoltaik und Wärmepumpen beim Bau eines Einfamilienhauses. Wer an Neubau oder Sanierung denkt, sollte sich aber zunächst bei der Energieberatung seines Bundeslandes informieren.

www.klimafonds.gv.at

Solarenergie: Die Basisförderung für eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung beläuft sich auf 800 Euro. Die Förderhöhe beträgt grundsätzlich 30 Prozent der anfallenden anrechenbaren Kosten. Bei Erfüllung bestimmter Kriterien (Frischwassermodul, Art des Speichers, Warmwasserdeckungsgrad) ist eine maximale Förderung von 1400 Euro möglich

Fotovoltaik: Für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage werden pro installiertem Kilowatt-Peak (kWp) 30 Prozent bis maximal 400 Euro gefördert. In Summe werden maximal 5kWp finanziell unterstützt (bis maximal 2000 Euro).

Wärmepumpe: Eine Heizungswärmepumpe wird mit 30 Prozent des Rechnungsbetrages gefördert , die Basisförderung beträgt 1500 Euro. Werden bestimmte Kriterien erfüllt (Passivhaus, sehr gute thermische Sanierung, hohe Energieeffizienz der Heizungswärmepumpe), ist eine maximale Förderung von bis zu 2600 Euro möglich.

Die Förderung besteht in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Solarenergie: Die Basisförderung für eine wasserführende Solaranlage beträgt 1100 Euro. Je Kollektorfläche erhöht sich der Betrag um 75 bzw 110 Euro (Vakuumkollektoren). Maximal 3000 Euro stehen pro Anlage zur Verfügung.

Fotovoltaik: Derzeit bietet das Land Oberösterreich keine Förderung zur Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage an.

Wärmepumpe: Die Förderung einer Wärmepumpe beträgt 1700 Euro. Die Wärmepumpe ist entweder mit einer Fotovoltaik- oder einer Solaranlage mit mindestens 4 Kollektorfläche zu kombinieren oder mit Ökostrom zu betreiben.

Gefördert wird in Form eines Darlehens (Laufzeit 27,5 Jahre, 1 Prozent Zinsen). Für jeden Punkt gibt es 300 Euro, maximal 100 Punkte werden anerkannt = 30.000 Euro.

Solarenergie: Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung (mindestens 15 Kollektorfläche) werden mit 15 Punkten bewertet, Solaranlagen oder Wohnraumlüftungskompaktgeräte zur Warmwasseraufbereitung (Minimum 4 Kollektorfläche) mit 10 Punkten.

Fotovoltaik: Für die Errichtung eine Fotovoltaikanlage gibt es 20 Punkte.

Wärmepumpe: Für Wärmepumpen (mit thermischer Solar- oder Fotovoltaikanlage) gibt es 20 Punkte, mit Warmwasserbereitung 10 Punkte.

Solarenergie: Gefördert wird die Errichtung solarthermischer Anlagen zur Warmwasserbereitung oder zur teilsolaren Raumheizung in Form eines nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses. Der Zuschuss für die Errichtung von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung beträgt 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zum Sockelbetrag von 1000 Euro ein Pauschalbetrag von 70 Euro pro Absorberfläche zugeschossen. Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mit Raumheizungsunterstützung, Kühlung und/oder bei gleichzeitiger Umstellung auf ein innovatives, klimarelevantes Heizungs- und Warmwassersystem beträgt die Förderung 40 Prozent der förderbaren Investitionskosten. Maximal wird zu einem Sockelbetrag von 1000 Euro ein Pauschalbetrag von 100 Euro pro Absorberfläche zugeschossen.

Fotovoltaik: Für private Antragsteller ist derzeit die Fotovoltaik-Bundesförderung des Klima- und Energiefonds zu beantragen. Für Anlagen, deren Leistung 5 kWp übersteigt, wird die darüber hinausgehende Leistung vom Land mit 400 Euro pro kWp bzw. bis zu 40 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten unterstützt.

Wärmepumpe: Der Einbau einer flächendeckenden Heizung mit innovativen klimarelevanten Systemen wie eine Wärmepumpe wird nur in Kombination mit einer thermisch-energetischen Sanierung des Hauses gefördert.

Der Einsatz von erneuerbarer Energie ist Voraussetzung, um eine Wohnbauförderung zu bekommen. Wer diese in Anspruch nimmt, bekommt aber keine Energieförderung.

Solarenergie: Für eine thermische Solaranlage gibt es 1000 Euro Energieförderung plus 50 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche.

Fotovoltaik: Für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage bekommt man pro kWp 2400 Euro (max. 5 kWP =12.000 Euro) zusätzlich zur Wohnbauförderung. 60 Prozent der Summe gibt es als Darlehen und 40 Prozent als Annuitätenzuschuss.

Wärmepumpe: Für die Errichtung einer Wärmepumpe zur Raumheizung wird ein einmaliger Baukostenzuschuss in Höhe von 30 % der Investition (max. 1500 Euro) gewährt. Für eine Tiefenbohrung gibt es zusätzlich 500 Euro.

Solarenergie: In der Wohnbauförderung gibt es ein Punktesystem: Der Bau einer Solaranlage bringt im Neubau (Einfamilienhaus) vier Punkte, für einen Punkt gibt es 15 Euro. Ein Beispiel: Bei einer Wohnfläche von 90 erhöht sich das Förderdarlehen durch den Einbau einer Solaranlage um 5400 Euro.

Fotovoltaik: Auch der Einbau einer Fotovoltaikanlage wird in Salzburg über die Wohnbauförderung mit vier Punkten belohnt. Man muss sich allerdings zwischen einer thermischen Solaranlage und einer Fotovoltaikanlage entscheiden.

Wärmepumpe: Der Einbau einer Wärmepumpe bringt zwei Punkte. Wer keine Wohnbauförderung bekommt, kann einen Direktzuschuss (rund 20 Prozent der Investitionskosten abhängig von der Qualität der Anlage und des Gebäudes) in Anspruch nehmen.

Solarenergie: Im Neubaubereich gibt es für Solaranlagen fixe Zuschüsse. Je niedriger der Heizwärmebedarf ist, umso mehr Geld bekommt man: In der Basisförderung gibt es 1500 Euro, in der zweiten Bonusstufe 3500 Euro. Außerdem wurde eine prozentuelle Deckelung eingezogen: Es werden (je nach Stufe) maximal 25, 30 oder 35 Prozent der Investitionskosten gefördert.

Fotovoltaik: Für Fotovoltaikanlagen gibt es keine Zusatzförderung durch das Land. Man will Doppelgleisigkeiten in diesem Bereich vermeiden und verweist daher auf die Bundesförderung.

Wärmepumpe: Auch für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es fixe Zuschüsse. Die Höhe richtet sich wie bei der Solaranlage nach der Qualität des Gebäudes und liegt zwischen 1500 Euro (Basisförderung) und 3000 Euro (in der zweiten Bonusstufe).

Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Voraussetzung für die Förderung ist eine positive Stellungnahme einer amtlichen Beratungsstelle für das Bauvorhaben.

Solarenergie: Bei jedem Neubau ist eine thermische Solar- oder Fotovoltaikanlage verpflichtend. Bei Heizungseinspeisung wird eine Fläche ab 16 Quadratmeter mit 60 Euro pro m² gefördert.

Fotovoltaik: Die Fotovoltaik-Förderung des Landes läuft noch bis 30.12.2013. Anlagen mit 2 bis 5 kWp werden mit maximal 1500 Euro gefördert

Wärmepumpe: Wärmepumpen-Förderung im Neubau werden derzeit nicht angeboten. Pro gefördertem Projekt wird eine in Anspruch genommene Energieberatung (Minimum eine Stunde) mit 100 Euro gefördert.

Solarenergie: Das Land gewährt im Neubau zusätzlich zur Grundförderung auch Förderungen für energiesparende Maßnahmen in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Basis für die Berechnung ist ein Punktesystem: Ein Punkt bringt acht Euro. Die erreichten Punkte werden mit der förderbaren Wohnnutzfläche (max. 110 Quadratmeter ) multipliziert.

Fotovoltaik: Für eine Solaranlage beträgt der maximale Zuschuss 2100 Euro. Unterstützt die Anlage auch die Raumheizung gibt es bis zu 4200 Euro. Für Fotovoltaikanlagen gibt es vonseiten des Landes keine Zusatzförderung mehr. Ab einer gewisser Größe gilt die Anlage aber als gewerblich und dann ist eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben.

Wärmepumpe: Für den Einbau einer Wärmepumpe für Heizzwecke gibt es je nach Größe des Gebäudes max. 880 Euro (ein Punkt) oder max. 1760 Euro (zwei Punkte) als Zusatzförderung (Zuschuss).

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