Neues Maklergesetz: Wer den Auftrag gibt, zahlt die Provision

Neues Maklergesetz: Wer den Auftrag gibt, zahlt die Provision
Bestellerprinzip: Justizministerin Alma Zadic hat die Novelle des Maklergesetzes vorgestellt, die nun in Begutachtung geht.

Wer ab 2023 eine Wohnung mietet, muss keine Maklerprovision mehr zahlen. Die Bundesregierung führt, wie im Koalitionsabkommen vereinbart, das sogenannte Bestellerprinzip ein. Derjenige, der den Wohnungsmakler beauftragt, soll diesen künftig auch bezahlen, sagte Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Dienstag in einer Pressekonferenz. Es geht um 50 Mio. Euro jährlich, die nun Vermieter und nicht mehr Mieter zahlen sollen. In der Regel beträgt die Provision zwei Monatsmieten.

Maklergesetz neu: Statt wie bisher der Mieter zahlt nun der Vermieter

Vor allem für einkommensschwache Familien und Studierende sei die Maklerprovision eine enorme finanzielle Herausforderung, betonte Zadic. Da jede dritte Mietwohnung nach Ende der Befristung neuvermietet werde, fallen für viele Menschen immer wieder Maklergebühren an, so die grüne Ministerin. Es sei eine große Ungerechtigkeit, für eine Dienstleistung zu bezahlen, die man nicht selbst beauftragt habe.

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Tritt Ende 2022, Anfang 2023 in Kraft

Der Gesetzesentwurf soll am Mittwoch in Begutachtung gehen. Nach Beschluss im Parlament ist eine sechsmonatige Übergangsfrist vorgesehen, danach soll das Bestellerprinzip angewendet werden. Dies soll mit Ende 2022 oder spätestens Anfang 2023 der Fall sein.

Ein Paradigmenwechsel

ÖVP-Bautensprecher Johann Singer begründete die Übergangsfrist mit einem Paradigmenwechsel, auf den sich die Immobilienbranche einstellen müsse. Ob im Gegenzug die Inflationsanpassung bei den Richtwert- und Kategoriemieten per 1. April erfolgt, ließ Zadic offen. Dies sei noch in Prüfung, so die Ministerin. Es würden gerade die Auswirkungen abgeschätzt.

Die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli sagte, in der Novelle des Maklergesetzes würde auch verankert, damit das Bestellerprinzip nicht umgangen werden kann. So dürfe für eine Wohnung, die inseriert wird, vom Mieter keine Provision verlangt werden, ebenso wenn Eigentümer oder Hausverwaltung mit dem Makler verflochten sind. Die Doppelmaklertätigkeit bleibt grundsätzlich erlaubt.

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Deutsches "Bestellerprinzip" als Vorbild

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) betonte, dass auch Studierende und Lehrlinge profitieren werden. Sie äußerte Wertschätzung für die Makler als "professionelles Bindeglied" zwischen Vermieter und Mieter.

Die Regierung hat sich bei den Gesetzesplänen unter anderem Deutschland als Vorbild genommen. Dort wurde das Bestellerprinzip vor sieben Jahren eingeführt. Zadic sagte, sie gehe nicht davon aus, dass die Vermieter die Provision auf die Miete aufschlagen werden. Auch in Deutschland sei es zu keiner Erhöhung gekommen. Auch die Zahl der Wohnungsinserate sei in Deutschland nur vorübergehend zurückgegangen und habe sich wieder auf dem vorherigen Niveau eingependelt.

Das Bestellerprinzip war eine jahrelange Forderung von Mieterschutzorganisationen. Auch Arbeiterkammer und SPÖ drängten mehrfach darauf, Widerstand kam aus der Immobilienwirtschaft. Im Wahlkampf 2019 schwenkte die ÖVP um und trat ebenfalls für das Bestellerprinzip ein.

Neues Maklergesetz: Wer den Auftrag gibt, zahlt die Provision

Markt wird intransparenter, befürchtet der ÖVI

Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft lehnt die neue Regelungen ab.  Die Regierungsparteien sehen endlich Gerechtigkeit verwirklicht, wenn der Mieter für Dienstleistungen, die er erhält, nicht mehr bezahlen soll. „Dieses Verständnis von Fairness ist nicht nachzuvollziehen, am Ende des Tages werden Mieter und Vermieter gleichermaßen verlieren,“ sagt Georg Flödl, Präsident des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft  (ÖVI).  „Der Vormieter wird zum neuen Makler, weil er sich auf Suche nach einem Nachmieter begibt, um selbst eine Ablöse zu lukrieren. Der Markt wird intransparenter, weil all diese Objekte nicht mehr professionell aufbereitet und angeboten werden. Das sichtbare Angebot wird deutlich sinken.“

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Kritik an neuer Regelung

Anton Holzapfel, ÖVI Geschäftsführer und Maklerrechtsexperte hält eine solche Vorgangsweise für nicht realistisch: „Der Makler wird sich auf seine Rolle als einseitiger Interessenvertreter des Vermieters zurückziehen“, wenn er nur noch vom Vermieter beauftragt wird.
Robin Kalandra, Maklersprecher des ÖVI, ist bestürzt darüber, wie kaltschnäuzig die Politik all jenen kleinen Maklerunternehmen im städtischen Bereich, die sich auf Vermietung spezialisiert haben, die wirtschaftliche Grundlage entzieht. Etliche tausend Betriebe in der Größenordnung von 1-9 Mitarbeitern werden mit den Auswirkungen massiv zu kämpfen haben, oder – wie in Deutschland auch oft geschehen – gezwungen sein, ihre Tätigkeit einzustellen.

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