Vermittlungsprovision: Immobilienmakler kritisieren neue Regelung

Vermittlungsprovision: Immobilienmakler kritisieren neue Regelung
Justizministerin Alma Zadic hat die neue Regelung für die Maklerprovision vorgestellt. Wie sich diese auf den Markt und Wohnungssuchende auswirken kann, erklären Branchen-Insider.

Das neue Maklergesetz hat diese Woche die Wogen hochgehen lassen. Ein Gesetzesentwurf liegt zur Begutachtung vor. Der Inhalt: Künftig soll derjenige die Vermittlungsgebühr bezahlen, der den Makler beauftragt. In den meisten Fällen werden das die Vermieter sein.

Ab 1. Jänner 2023

Ab spätestens 1. 1. 2023 soll dieses sogenannte Bestellerprinzip in Kraft treten. Es wird eine Entlastung für Wohnungssuchende bringen, da sie sich in Zukunft in vielen Fällen die Provision für den Makler ersparen werden. Für Maklerunternehmen wird es den umgekehrten Effekt haben: Für sie verursacht die Neuerung eine geänderte Marktsituation und in Folge dessen wahrscheinlich Geschäftseinbußen. Bisher haben Mieter zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer als Honorar für die Vermittlung an den Makler gezahlt, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde. Künftig sparen Mieter bei einer 49 Quadratmeter großen Wohnung, die 500 Euro Miete im Monat kostet, 1.100 Euro ein, rechnet Justizministerin Alma Zadic vor.

Kein Austausch zum Thema

Was das konkret für die Branche bedeutet, haben wir Marktteilnehmer gefragt. „Es war und ist uns ein besonderes Anliegen, eine offene Diskussion auf sachlichem Niveau zum Mietrecht und zur Honorierung österreichischer Makler für ihre Vermittlungstätigkeit bei Mietwohnungen zu führen“, sagt Georg Spiegelfeld, Präsident des unabhängiges Netzwerks Immobilienring. Er kritisiert: „Jedoch fand bisher kein Austausch zu den Themen statt, egal wann und egal was wir vorschlugen“, so Spiegelfeld. „Es ist enttäuschend, mit welchen populistischen Aussagen die gesamte Branche diffamiert wurden.“

Vermittlungsprovision: Immobilienmakler kritisieren neue Regelung

Elisabeth Rohr

Elisabeth Rohr, Geschäftsführerin von Elisabeth Rohr Real Estate und Vizepräsidentin des ÖVI, im Interview:

KURIER:  Das Bestellerprinzip ist nun fix. Was sagen Sie dazu?
Elisabeth Rohr: Das Bestellerprinzip ist wie ein Damoklesschwert über uns gehangen.  Nun wurde es zwar verlautbart, aber es gibt immer  noch keinen Gesetzestext! Dennoch: Es hat keinen Sinn zu lamentieren. Das einzig Positive: Wir haben nun neun Monate Zeit, um uns auf die geplante Umsetzung vorzubereiten.

Wo ist der Knackpunkt?
Die erschwerten Bedingungen sind: Wir müssen lückenlos dokumentieren, das wir diese Immobilien für diesen Kunden gefunden haben.

Ihr Vorschlag?
Man hätte die Maklerleistung an die Einkommensgrenze koppeln müssen, um soziale Gerechtigkeit zu schaffen, pro Bono arbeiten, sich in den Dienst der Sache stellen. Mein Vorschlag: pro Bono statt Cui Bono.

Wie wird sich diese Umstellung auf den Markt und  auf die Wohnungssuchenden auswirken?  
80 Prozent der Geschäftsfälle in meinem Unternehmen sind  Mietwohnungen. Ich bin einer guten Lösung gegenüber offen. Weil jetzt immer der Vergleich mit Deutschland gezogen wird, wo es das Bestellerprinzip schon gibt: Dort kriegt derjenige die Wohnung, der die beste Bonität hat. Die, die man schützen will, kommen nicht zum Zug. Daher: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.  die Rechtssicherheit für Mieter wird durch das neue Gesetz nicht größer.

Vermittlungsprovision: Immobilienmakler kritisieren neue Regelung

Michael Pisecky

Michael Pisecky, Obmann der Wiener Fachgruppe der Immobilientreuhänder, im Interview:

KURIER: Diese Woche wurde die Novelle des Maklergesetzes präsentiert. Was halten Sie davon?
Michael Pisecky: Noch liegt der Gesetzestext nicht vor, er soll bald kommen. Wir hoffen schon, dass sich an den vorgestellten Maßnahmen noch etwas ändert. Denn wir haben einen Alternativvorschlag gebracht, der nicht berücksichtigt wurde.  

Was konkret ist der Knackpunkt?
So wie ich das verstanden habe, geht es um ein Erstauftraggeberprinzip: Wenn ich einen Auftrag habe (vom Vermieter, Anm. d. Red.), darf ich keinen anderen mehr annehmen (vom Mieter, Anm. d. Red.).  Wir wollen aber jeden beauftragen können. Das Auftraggeberprinzip vertreten wir in der Branche, aber nicht das Erstauftraggeberprinzip. Was wirklich schmerzt, ist, wie über unsere Dienstleistung bei der Präsentation der Änderungen gesprochen wurde.

Wie wird sich diese Umstellung auf den Markt und  auf die Wohnungssuchenden auswirken?  
Viele Wohnungen werden vom Markt verschwinden, vor allem die günstigeren. Viele Wohnungen werden ohne Makler angeboten werden, sondern von Altmietern, die sich Ablösen holen.

Was heißt das für die Maklerunternehmen?   
Es werden tausende Arbeitsplätze in der Branche betroffen sein.

 

Vermittlungsprovision: Immobilienmakler kritisieren neue Regelung

Michael Ehlmaier

Michael Ehlmaier, geschäftsführender Gesellschafter von EHL Immobilien, im Interview:

KURIER: Das Bestellerprinzip ist schon lange im Gespräch, nun liegt ein Gesetzesvorschlag auf dem Tisch. Wie beurteilen Sie diesen?
Michael Ehlmaier: Diese Maßnahme ist kein adäquates Mittel, um  Wohnen günstiger zu machen.  Das hat man schon in Deutschland beobachten können, dort wurde das Bestellerprinzip vor Jahren eingeführt.
 
Wie wird sich diese Umstellung auf den Markt und auf die Wohnungssuchenden auswirken?  
Das Angebot am Markt wird eher sinken, die Preise eher steigen. Klar ist, dass viele Makler nur noch die Vermieter beraten werden.  

Was heißt das für die österreichischen Maklerunternehmen?
Die Branche wird auch nach dieser Änderung gut zurechtkommen. Manche Makler werden sich aber aus dem Mieten-Markt zurückziehen. Ob man die Kosten der Dienstleistung auf Vermieter überwälzen kann, wird man erst sehen. Das ist auf jeden Fall ein Umstellungsprozess. Viele Immobilienbesitzer werden versuchen, die Dienstleistung der Vermittlung selbst anzubieten, statt einen Makler zu beauftragen. Bei EHL Immobilien ist die Marge bei der Wohnungsvermietung bereits bisher schon am geringsten, im Vergleich zum Wohnungsverkauf oder der Vermietung von Büro- oder Handelsimmobilien. 

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