Massive Mehrkosten für Mieter: Was jetzt alles teurer wird
Mit dem neuen Maklergesetz wurden die Mieter entlastet. Auf der anderen Seite kommen jetzt massive Teuerungen auf Mieter zu: wir zeigen, welche Erhöhungen jetzt vor der Tür stehen.
Das neue Maklergesetzt hat diese Woche für Aufregung gesorgt. Ein Gesetzesentwurf liegt nun auf dem Tisch: künftig sollen Mieter nicht mehr für die Maklerprovision aufkommen müssen. Nur noch derjenige muss Provision zahlen, der den Auftrag an den Makler gegeben hat. In den meisten Fällen sind das die Vermieter.
Bisher wurden zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer als Provision an den Makler fällig, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde. Künftig können Mieter bei einer 49 Quadratmeter großen Wohnung, die 500 Euro Miete im Monat zahlen, 1.100 Euro einsparen, rechnete Justizministerin Alma Zadic vor. Das neuen Gesetz soll am 1.1.2023 in Kraft treten.
Bestellerprinzip
Das sogenannte Bestellerprinzip ist eine Entlastung für die Mieter, über die seit vielen Jahren gesprochen wird und die auch im Regierungsabkommen steht. Sie ist jetzt beschlossene Sache. Bis zur Umsetzung wird es allerdings noch ein paar Monate dauern, es gibt auch eine Übergangsfrist (sechs Monate) - spätestens kommt die neue Regelung ab Jänner 2023.
Bisher haben Mieter zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer als Honorar für die Vermittlung an den Makler gezahlt, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wurde. Justizministerin Alma Zadic rechnet vor: Künftig sparen Mieter bei einer 49 Quadratmeter großen Wohnung, die 500 Euro Miete im Monat kostet, 1.100 Euro ein.
Auf der anderen Seite kommen jetzt massive Teuerungen auf Mieter zu: Welche Erhöhungen jetzt vor der Tür stehen, hat der KURIER recherchiert.
Die Richtwertmieten
Die Entscheidung, ob die Richtwertmieten heuer wie gesetzlich vorgesehen an die Inflation angepasst werden, ist noch nicht gefallen. Das sagte Justizministerin Alma Zadic diese Woche. Die Entscheidung solle jedoch in Kürze fallen - und es spreche einiges für die Erhöhung.
Darum geht es
Die Richtwertmieten werden automatisch alle zwei Jahre per 1. April an die Inflation angepasst – das ist gesetzlich so festgelegt. Da die Erhöhung 2021 bereits ausgesetzt wurde, steht 2022 eine höhere Mietanpassung bevor. Sollte die Anhebung der Richtwerte in diesem Jahr nicht erneut aufgeschoben werden, dann steigen die betroffenen Mieten ab April österreichweit um durchschnittlich 5,85 Prozent.
Welche Mieter sind betroffen
Die Richtwertmieten gelten, grob gesprochen, für Altbau- und Gemeindewohnungen. Rund eine halbe Million Mietverträge sind von der regelmäßigen Anpassung betroffen. Ein Beispiel zeigt, was die Erhöhung für einen Haushalt bedeuten würde. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung in einem Altbau in Wien kommt es durch die Inflationsanpassung zu Mehrkosten von rund 360 Euro im Jahr, so Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung Wien, vor. Je nach Bundesland gelten andere Richtwerte: In Oberösterreich werde sich die Erhöhung auf 390 Euro belaufen und in Vorarlberg kommt eine Mehrbelastung von 550 Euro auf die Mieter dazu.
Auch Kategorie-Mieten betroffen
Das Kategorie-Mietsystem gilt für Mietverträge in privaten Altbauten, die vor dem 1. März 1994 abgeschlossen wurden. Die Inflationsanpassung der Kategorie-Beträge erfolgt immer dann, wenn der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anhebung (März 2018) eine Schwelle von fünf Prozent überschritten hat. Das wäre bereits 2021 der Fall gewesen. Mit 1. April 2022 werden sich daher die Kategorie-Mieten im Mittel um 5,47 Prozent erhöhen.
Die Betriebskosten: Abrechnung kommt per 30. Juni
Die Kosten für Haushaltsenergie sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Viele Energieversorger haben die Preise für Strom und Gas erhöht. Sich nach einem neuen Lieferanten und einem günstigeren Tarif umzusehen – was bisher funktionierte – macht aber im Moment wenig Sinn. Denn das Angebot ist stark eingeschränkt, in vielen Regionen findet sich gar kein Anbieter, schon gar keiner mit günstigeren Konditionen als der bestehende. Für Wohnungsmieter bedeutet das, dass dies ein teurer Winter war, da Heizenergie sich verteuert hat.
Mehrkosten für Strom und Gas
Die einen spüren es bereits im Geldbörsel, auf andere wartet wohl eine hohe Nachzahlung. Das Vergleichsportal Durchblicker rät Kunden mit stabilen Tarifen wegen des Ausnahmezustands an den Energiemärkten vorläufig von Energieanbieterwechsel ab. Geschäftsführer Reinhold Baudisch empfiehlt konkret all jenen, „die nicht von einer baldigen Preiserhöhung betroffen sind, den Versorger derzeit nicht zu wechseln“.
Spürbare Verteuerung der Haushaltsenergie
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh Strom und 15.000 kWh Gas erhöhen sich die Kosten damit laut Regulierungsbehörde um bis zu 180 Euro bei Strom und über 300 Euro bei Erdgas im Jahr, eine deutliche Mehrbelastung. Für einen durchschnittlichen Haushalt im Osten Österreichs fallen jährliche Mehrkosten von 420 Euro an, rechnet die Arbeiterkammer vor.
Umstellung des Heizsystems
Doch auch die Energiewende wird zur finanziellen Belastung für Mieter und auch Wohnungseigentümer. Bis 2035 soll in Österreich keine Kohle- und keine Ölheizung mehr im Einsatz sein. Fünf Jahre später dürfte nach den derzeitigen Plänen auch kein fossiles Gas mehr zum Heizen verwendet werden. In vielen Fällen bedeutet das, dass ein neues Heizungssystem installiert werden muss. Dafür werden hohe Kosten anfallen. In Mehrfamilienhäusern ist die Umstellung auf klimaneutrale Heizsysteme in vielen Fällen nur dann sinnvoll, wenn das Gebäude zuvor auch thermisch saniert wird. Das kostet zusätzlich Geld. Trotz Förderungen ist jetzt schon absehbar, dass hier hohe Belastungen auf die Bewohner zukommen.
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