Leuchtende Weihnachtsdekoration

Leuchtende Weihnachtsdekoration
Lichterketten erhellen in der Vorweihnachtszeit die Dunkelheit. Worauf man bei der Dekoration achten sollte.

In der Vorweihnachtszeit werden auch hierzulande Häuser, Balkone und Terrasse geschmückt. Lichterketten akzentuieren Bäume, Türen und Fenster. Mit Lichtervorhängen können ganze Fassaden gestaltet werden. Wichtig ist, dass sich die Produkte für den Außenbereich eignen. Die Lichter müssen nicht die ganze Nacht durchleuchten, mit einer Zeitschaltuhr lässt sich die Dauer gut steuern.

Was Mieter dürfen und was nicht

Aber was ist rechtlich erlaubt? Gegen die eine oder andere Lichterketten hat meist niemand etwas einzuwenden, bringen sie doch Licht in diese dunkle Jahreszeit. Mitunter wird es jedoch mit den blinkenden Lichtern und Rudolf in Übergröße übertrieben – und das birgt ein gewisses Konfliktpotenzial. Denn was der eine als stimmungsvoll empfindet, ist für den anderen nichts anderes als eine Belästigung. Wichtig: die Lichterkette vorher prüfen, ob sie für den Außenbereich geeignet und funktionstüchtig ist.

Was den Nachbarn blendet

Leuchtende Weihnachtsdekoration

Was rechtlich gesehen erlaubt ist, ist nicht ganz einfach zu beantworten, da es in Österreich noch keine Rechtsprechung zu privater Weihnachtsbeleuchtung gibt. Sehr wohl gibt es aber Judikatur zum Thema Licht, das in der Nacht das Schlafzimmer eines Nachbarn erhellt oder den Nachbarn blendet: das ist jedenfalls nicht erlaubt.

Um 22 Uhr Lichterkette aus

Grundsätzlich dürfen Mieter Balkon, Terrassen und Eigengärten nach Lust und Laune gestalten, solange die Dekoration ortsüblich ist, erklärt die Mietervereinigung. Die Hausfassade darf dabei keinesfalls beschädigt werden, die Nachbarn auch nicht übermäßig gestört werden. Eine überbordende Beleuchtung, die die Nachtruhe stört, müssen Nachbarn nicht dauerhaft dulden. Um 22 Uhr muss damit auf jeden Fall Schluss sein.

Allgemeiner Teil

Beim Stiegenhaus handelt es sich um einen allgemeinen Teil des Hauses, Vermieter und auch die Nachbarn können eine Entfernung der weihnachtlichen Beleuchtung verlangen. Was Experten auf jeden Fall raten, ist, sich mit den Nachbarn abzusprechen, wenn Dekorationen im größeren Stil geplant sind.

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