Grillen, Feiern und Bepflanzen: Was ist auf dem Balkon erlaubt?

Grillen, Feiern und Bepflanzen: Was ist auf dem Balkon erlaubt?
Grillen, Partys, Bepflanzung und Sonnenschutz – welche Regeln gelten bei der Balkonnutzung?

Bepflanzung

Ein Balkon bietet den idealen Platz für Blumenkästen, Pflanzen und Kräuter. Doch auch hier gibt es Vorschriften: „Die Bepflanzung am Balkon darf keine Schäden an der Hausfassade, zum Beispiel in Form von Kletterpflanzen, oder am Mietobjekt selbst verursachen. Sie darf auch andere Mieter bei der Nutzung ihres  Balkons nicht stören oder die Hausfassade optisch  verändern“, weiß Rechtsanwalt Clemens Limberg.

Begrünung des Balkons

Ein Baum ist also zur Begrünung des Balkons eher ungeeignet. Vorsicht ist auch bei schweren Blumentrögen geboten: „Hier sollte man die Statik und Belastbarkeit des Balkons berücksichtigen.“ Blumenkästen und -töpfe müssen jedenfalls gesichert werden, sodass sie bei Unwetter nicht herunterfallen. Außerdem wichtig: Blumen oder Pflanzen  dürfen nur auf dem eigenen Balkon wachsen und gedeihen. 

Pflanzen abschneiden

„Sollten sie dennoch zu den Nachbarn ragen, kann dieser die Pflanzen einfach abschneiden“, so Limberg. Und auch wenn beim Gießen der Blumenkästen der Balkon des unteren Nachbarn nass wird, ist man bei Schäden haftbar. Limberg erklärt: „Ganz allgemein gilt: Gießwasser, Blumenerde oder Blätter, die die nachbarschaftliche Wohnung beeinträchtigen, sind unzulässig.“  

Grillen auf dem Balkon

Die Grillsaison ist längst eröffnet. Doch beim Barbecue auf dem Balkon können Rauch und Geruch schnell zum Problem werden. Wie sieht es rechtlich aus? Ein generelles gesetzliches „Grillverbot“ auf Balkonen gibt es nicht. Der Teufel steckt aber  im Detail: „Einwirkungen wie Rauch, Gas, Wärme und Geruch  (sogenannte „Immissionen“) dürfen das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die normale Benutzung des Grundstückes nicht wesentlich beeinträchtigen“, so Limberg. 

Mietvertrag und Hausordnung beachten

Was als „ortsüblich“ gilt, ist im Einzelfall zu beurteilen. Allerdings können „der Mietvertrag oder die Hausordnung ein Grillverbot – insbesondere die Nutzung eines Gas- oder Holzkohlegrills – vorsehen“. Man muss die Nachbarn zwar nicht über das eigene Grillvorhaben informieren, Rücksicht auf die Nachbarschaft sollte man aber dennoch nehmen. Das gilt auch bei der Anzahl an Grillabenden im Jahr : „Mieter dürfen grundsätzlich grillen, so oft sie wollen, denn das Gesetz sieht hier keine Beschränkung vor“, erklärt Limberg.    

Beschattung

Sonnenschirme, Sonnensegel oder Markisen sorgen im Sommer auf dem Balkon für ausreichend Schatten. Welche Beschattungssysteme hier tatsächlich erlaubt sind, weiß Rechtsanwalt Clemens Limberg: „Solche, die weder das äußere Erscheinungsbild des Hauses, noch eine bauliche Veränderung des Mietgegenstandes darstellen, wie zum Beispiel ein Sonnenschirm, sind erlaubt.“  

Sonnensegel und Markisen 

Sonnensegel und Markisen  stellen hingegen „in den meisten Fällen eine äußerliche bauliche Veränderung des Mietgegenstandes dar, die der Zustimmung des Vermieters bedarf“, erklärt der Rechtsanwalt.Ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich aber in jedem Fall. Denn: „Der Mietvertrag oder die Hausordnung kann ein Verbot oder eine Erlaubnis vorsehen, daher empfiehlt es sich, diese genau zu lesen oder die Hausverwaltung zu kontaktieren.“ Wenn ein Sichtschutz jedenfalls oberhalb des Geländers sichtbar ist, muss er den Vorgaben des Vermieters entsprechen.

Feiern auf dem Balkon

Endlich kann man wieder gemeinsam mit Freunden feiern. Bei dem schönen Wetter lässt sich der Abend am Balkon besonders nett ausklingen. Aber Vorsicht: Mit zunehmender Stimmung steigt auch oft der Geräuschpegel. Dann kann selbst dem tolerantesten Nachbarn der Geduldsfaden reißen.

Ruhezeiten beachten

Rechtsanwalt Limberg klärt auf: „Entgegen der weitverbreiteten Ansicht, existieren keine bundesweit gesetzlich festgelegten Ruhezeiten, in den Hausordnungen finden sich jedoch oftmals Regelungen, die eine Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens vorsehen.“ Innerhalb dieser Ruhezeiten sollten die Geräusche daher in „Zimmerlautstärke“ stattfinden.  Allerdings können jeweilige Landesgesetze noch einmal spezifische Vorschriften vorsehen.

Nachbarn Bescheid geben

Allgemein empfiehlt sich, den Nachbarn einfach Bescheid zu geben, wenn man eine größere Party plant. So kann man Streit bereits im Vorfeld vermeiden. Sollte man auf Musik  auch nach 22 Uhr nicht verzichten wollen, macht es Sinn 
die Feier nach innen zu verlegen. 

Grillen, Feiern und Bepflanzen: Was ist auf dem Balkon erlaubt?

Ein generelles "gesetzliches" Grillverbot auf Balkonien gibt es nicht. Man sollte aber einen Blick in die Hausordnung bzw. in den Mietvertrag werfen. 

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