Ist es rechtens, dass der defekte Lift nur werktags repariert wird?

Ist es rechtens, dass der defekte Lift nur werktags repariert wird?
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In unserem 8-stöckigen Wohnhaus ist der Lift oft kaputt. Der Vertrag der Verwaltungen mit der Liftfirma gilt nur von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr. Jedoch fällt der Lift meist nachts oder am Wochenende aus. Die Firma repariert den Lift dann erst am nächsten Tag, obwohl im Haus Rollstuhlfahrer wohnen. Wie kann ich vorgehen, damit die Verwaltung einen 24-Stunden-Vertrag mit der Liftfirma abschließt?

Ist es rechtens, dass der defekte Lift nur werktags repariert wird?

Rechtsanwältin Katharina Braun rät: "Betriebskosten des Aufzugs dürfen von den Vermietern auf die Mieter umgewälzt werden, dazu zählen neben den Strom- und Wartungskosten auch Reinigungskosten und eben die Gebühr für die Rufbereitschaft des Notdienstes. Kosten für Störungen des Aufzugs sowie Kosten für Ersatzteile und deren Einbau dürfen nicht auf den Mieter überwälzt werden. Das gilt nicht für den Austausch einer defekten Aufzugsanlage. Sprechen Sie die Verwaltung auf das Thema an, sodass diese Eigentümer und Mieter fragt, ob sie ein Interesse an einer Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft haben und bereit sind, die Kosten dafür zu tragen."

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