Stolperfallen im Mietvertrag: So können Sie sich Ärger ersparen

Stolperfallen im Mietvertrag: So können Sie sich Ärger ersparen
Endlich die passende Wohnung gefunden? Aber Achtung, auf dem Weg zur neuen Mietwohnung gibt es viele Punkte im Vertrag, die es zu beachten gilt.

Lange gesucht, endlich gefunden. Die neue Wohnung. Bevor man als Mieter den Vertrag unterschreibt, sollte man allerdings unbedingt ein paar Punkte beachten.

IMMO hat beim AK-Wohnrechtsexperten Erwin Bruckner nachgefragt.

Tipps zum Vertrag 

Bereits beim Mietanbot sollte man wissen, dass es kein generelles Rücktrittsrecht gibt. „Schickt man am Tag der Erstbesichtigung ein Mietanbot ab, hat man eine Woche ein Rücktrittsrecht. Schickt man es am nächsten Kalendertag, gilt dieses Recht nicht mehr“, erklärt Bruckner.

Aus dem Vertrag sollte auch klar der Vertragspartner hervorgehen. Viele Vermieter wollen anonym bleiben, oft steht im Vertrag daher nur die Hausverwaltung.

Höhe der Kaution: Maximal drei bis sechs Monatsmieten sind üblich. Zudem sollte es eine Information zur Veranlagung geben.

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