Stolperfallen im Mietvertrag: So können Sie sich Ärger ersparen

Lange gesucht, endlich gefunden. Die neue Wohnung. Bevor man als Mieter den Vertrag unterschreibt, sollte man allerdings unbedingt ein paar Punkte beachten.
IMMO hat beim AK-Wohnrechtsexperten Erwin Bruckner nachgefragt.
Tipps zum Vertrag
Bereits beim Mietanbot sollte man wissen, dass es kein generelles Rücktrittsrecht gibt. „Schickt man am Tag der Erstbesichtigung ein Mietanbot ab, hat man eine Woche ein Rücktrittsrecht. Schickt man es am nächsten Kalendertag, gilt dieses Recht nicht mehr“, erklärt Bruckner.
Aus dem Vertrag sollte auch klar der Vertragspartner hervorgehen. Viele Vermieter wollen anonym bleiben, oft steht im Vertrag daher nur die Hausverwaltung.
Höhe der Kaution: Maximal drei bis sechs Monatsmieten sind üblich. Zudem sollte es eine Information zur Veranlagung geben.
Wer soll der Hauptmieter sein? Diese Frage sollte man sich vor Vertragsunterzeichnung stellen. Viele Vermieter bevorzugen zwei Vertragspartner, weil es eine höhere Sicherheit bietet. „Möchte allerdings einer aus dem Vertrag heraus, kann dieser nicht kündigen, sondern ist auf die Kulanz des Vermieters angewiesen“, so Bruckner.
Versteckte Klauseln
Dazu können noch Klauseln wie Wertsicherung, Kündigungsverzicht oder Haustierverbot enthalten sein. Haustiere können nicht verboten werden. Verursacht das Tier Schäden, haftet der Mieter.
Unter Wertsicherung des Mietzinses ist dessen Anpassung an die Inflationsrate zu verstehen. Wenn es diese Klausel gibt, sollte sie vorsehen, dass eine Erhöhung aus bleibt, solange nicht ein gewisser Schwellenwert (z. B. 5 Prozent) erreicht bzw. überschritten wird. „Steht im Mietvertrag zum Beispiel, dass der Mieter in den ersten drei Jahren des Mietverhältnisses auf sein Kündigungsrecht verzichtet, dann ist das in aller Regel unzulässig“, betont Bruckner.
Kenntnis über Kosten
Vor der Unterschrift müssen Mieter Energieausweis, Elektrobefund sowie Hausordnung gesehen haben. „Fragen Sie nach, welche Heizkosten auf Sie zukommen“, rät der Experte. Alle mündlichen Vereinbarungen wie etwa die Benutzung der Garage müssen schriftlich festgehalten werden. Den Vertrag ganz genau und in Ruhe durchlesen. Sobald Unklarheiten aufkommen, unbedingt nachfragen.
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