Wohnbaumotor stottert, Branche schlägt Alarm

Wohnbaumotor stottert, Branche schlägt Alarm
Der Bau neuer Wohnungen und Einfamilienhäuser ist in ganz Österreich stark rückläufig, die Bauwirtschaft kämpft mit sinkenden Aufträgen. Über die Folgen für den Wohnungsmarkt.

Vor einigen Jahren gehörten viele Kräne zum Stadt- und Ortsbild in vielen Gemeinden. Doch heute sieht die Situation anders aus. Der Wohnungsneubau in Österreich ist seit dem Jahr 2020 stark rückläufig: 2019 wurden österreichweit noch 69.900 neue Wohnungen bewilligt, 2023 waren es nur mehr 33.900. Auch heuer wird ein weiterer Rückgang erwartet. Torsten Kreft, Geschäftsführer von Hagebau Österreich, erwartet, dass der Wohnungsneubau 2025 unter die 30.000-Wohnungen-Schwelle sinken könnte. „Der großvolumige Wohnungsbau ist sehr stark rückläufig, der private Familienhausbau fast weggebrochen“, konkretisiert Robert Jägersberger, Bauinnungsmeister in Niederösterreich. Generell sei die Bautätigkeit – im privaten und großvolumigen Wohnbau – um rund 30 Prozent eingebrochen.

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Die Hintergründe für den großen Rückstau im Wohnbau sind fehlende Privatinvestitionen, gestiegene Zinsen bremsen die Entwicklung neuer Wohnbauten. Es werde nicht genügen, vom Rückwärtsgang in den Vorwärtsgang zu kommen – „wir werden wahrscheinlich vier Gänge raufschalten müssen“, betont Georg Bursik, Geschäftsführer von Baumit Österreich. Denn nicht nur die Bewilligungen sinken, hinzu kommt, dass nicht jede bewilligte Wohnung auch tatsächlich errichtet wird. Außerdem sind „Baugenehmigungen von einem Jahr keine Seltenheit“, führt Kreft aus. Wege, um die Dauer der Bewilligungen zu beschleunigen, werden gesucht.

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Sinkenden Aufträge bei den Baufirmen sind die Folgende des starken Rückgangs im Neubau. Viele Firmen kämpfen mit Mitarbeiterabbau und Standortschließungen, es gibt auch Insolvenzen in der Branche. Um auf die Probleme in der Bauwirtschaft aufmerksam zu machen, wurde diese Woche eine Initiative vorgestellt. Namhafte Unternehmen der Baubranche haben sich zusammengeschlossen. Die vorgestellte Initiative „Mehr Zuhaus' in Österreich“ besteht aus 18 Unternehmen und Institutionen aus der Branche, die sowohl die Öffentlichkeit als auch die Politik wachrütteln wollen, damit der Wohnungsneubau wieder in Schwung kommt. Sie fordern, dass die Wohnbauförderung wieder zu früherer Stärke zurückfinden soll. Denn vor Jahren sei 1,5 Prozent der BIP in die Wohnbauförderung geflossen, 2023 sind es nur mehr 0,4 Prozent gewesen. Baumit-Geschäftsführer Georg Bursik fordert deshalb: „Die Wohnbauförderung muss aufgestockt, die Zweckwidmung wieder eingeführt werden“.

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Ebenfalls ganz oben auf dem Forderungskatalog steht das Aufweichen der KIM-Verordnung, die seit August 2022 den Banken strengere Kreditvergabestandards vorschreibt, um Käufer vor Überschuldung zu schützen. Die Obergrenze für die monatliche Kreditrate soll von derzeit 40 auf 60 Prozent des Haushaltseinkommens angehoben werden, lautet die Forderung der Branchenvertreter.  Auch die Vielzahl an Regulatorien und Auflagen machen der Bauwirtschaft kostenseitig zu schaffen. Robert Jägersberger nennt als Beispiel die Vorschrift für einen zweiten Handlauf. Dieser kostet zwar nicht viel, ist aber nur eine Vorgabe von vielen, die ständig neu hinzukommen und den Firmen die Arbeit erschweren. So sei es auch schwieriger, günstiger zu bauen, da man nach dem Stand der Technik bauen müsse. „Auch die ökologische Transformation der Baustoffindustrie kostet Geld“, betont Johann Marchner, Geschäftsführer von Wienerberger Österreich.

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Da die österreichische Bevölkerung weiterhin wächst, steigt auch der Bedarf an neuen Wohnungen, da die Leute irgendwo wohnen müssen. Im Hinblick darauf warnen die Vertreter der Bauwirtschaft vor fehlenden Wohnungen am Markt. Um die Bautätigkeit anzukurbeln, brauche es eine Vereinfachung bei den Bauförderungen. Johann Marchner fordert eine digitale Plattform für die verschiedenen Fördersysteme in den Bundesländern sowie eine One-Stop-Shop-Beratungsstelle für Sanierungen. Das angekündigte Konjunkturpaket begrüßen die Vertreter der Bauwirtschaft, hoffen dennoch auch auf steuerliche Maßnahmen wie eine Mehrwertsteuerbefreiung für den Erwerb und die Schaffung von neuem Wohnraum.

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