Wird die Kurzzeit-Vermietung vom Wiener Markt verschwinden?

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Die Wiener Baunovelle reguliert die Kurzzeit-Vermietung ab Juli neu. Dann sind nur mehr 90 Tage im Jahr erlaubt. Werden diese Anbieter alle verschwinden?

Rechtsanwalt Peter Hauswirth
Rechtsanwalt Peter Hauswirth antwortet:
Ich gehe nicht davon aus, dass diese Anbieter alle verschwinden werden. Die Bestimmung der Wiener Bauordnung lassen Ausnahmen zu, und zwar verkürzt zusammengefasst dann, wenn sich die Wohnung nicht in einer Wohnzone befindet, für die Errichtung der Wohnung keine Wohnbaufördermittel in Anspruch genommen wurden, die Mehrzahl der Wohnungen im betreffenden Gebäude weiterhin zu Wohnzwecken genutzt werden und nicht mehr als 50 Prozent des Gebäudes der gewerblichen Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke dienen.
Darüber hinaus ist die Zustimmung des Eigentümers beziehungsweise aller Miteigentümer, wie auch bisher, erforderlich. Es wird aber meiner Einschätzung nach einige Anbieter weniger geben.
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