Winterdienst: Wer entscheidet, ob Salz eingesetzt werden darf?

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Wir haben als Eigentümer eines gemeinsamen Erschließungsweges für mehrere Parzellen einen Winterdienst für diesen Weg beauftragt. Zum Einsatz soll nur Splitt kommen, da die Salzstreuung schon einmal bauliche Schäden angerichtet hat. Nun gibt es Wünsche, auf ein Salz/Splitt-Gemisch umzusteigen. Braucht es dafür einen Mehrheitsbeschluss?

Rechtsanwalt Peter Hauswirth
Rechtsanwalt Peter Hauswirth antwortet:
Steht eine Liegenschaft im (schlichten) Miteigentum, entscheidet bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung die Mehrheit der Eigentümer. Bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung und bei Verfügungshandlungen ist Einstimmigkeit erforderlich.
Unter die ordentliche Verwaltung fallen Maßnahmen, die der Erhaltung und Verwaltung der gemeinsamen Sache dienen. Dazu zählen unter anderem ständig wiederkehrende Ausbesserungen und notwendige Instandsetzungsarbeiten.
Maßnahmen, die Ihren Schilderungen zufolge zwangsläufig zu einer Beschädigung des Eigentums führen, stellen meiner Ansicht keine ordentliche Verwaltungsmaßnahme dar, weil diese Maßnahme gerade nicht der Erhaltung der Häuser der Miteigentümer dient. Daher wäre meiner Ansicht nach eine Änderung nur mit der Einwilligung aller Miteigentümer zulässig.
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