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Mehr als 3.300 Stadtbäume gibt es bereits seit mehr als 100 Jahren, fast 40 davon sind sogar über 200 Jahre alt. Zu ihnen gehört zum Beispiel eine Platane, die am Rennweg 14 vor dem botanischen Institut der Universität Wien steht. Unter die Bestimmungen der Baumschutzgesetze fallen jedoch nicht nur Bäume auf öffentlichem Grund, sondern auch jene auf privaten Grundstücken. Geschützt sind alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe ab Beginn der Wurzelverzweigung.
Jeder Grundbesitzer ist verpflichtet, den auf seinem Grundstück stockenden Baumbestand zu erhalten. Soll ein Baum entfernt werden, weil das Grundstück bebaut wird, muss man um eine behördliche Bewilligung ansuchen. Das Baumschutzreferat der Wiener Stadtgärten prüft dann. Wird eine Bewilligung erteilt, schreibt die MA 42 Ersatzpflanzungen oder Ausgleichsabgaben vor.
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Neue Gesetze: In Graz wurde die Baumschutzverordnung Ende 2023 verschärft. Ersatzpflanzungen werden seitdem nach dem Umfang des gefällten Baumstamms bemessen. Wien zieht nun nach. Obstbäume dürfen weiterhin gefällt werden, nicht aber Bäume wie der Schwarze Holunder und der Maulbeerbaum, die etwa als Ersatz gepflanzt werden. Denn die Ersatzbäume sollen einen Stammumfang von 16 bis 18 cm haben. Gegen rechtswidriges Verhalten geht die Stadt vor, die Strafen werden erhöht.
Martin Steinbauer ist Baum-Sachverständiger und Geschäftsführer der Arbeitsgruppe Baum. Er wird von Gemeinden, Hausverwaltungen und Privatpersonen engagiert, um die Gesundheit und die Verkehrstüchtigkeit von Bäumen in ganz Österreich zu begutachten. Sachverständige haften, wenn trotz positivem Gutachten etwas passiert. „Die Wertigkeit von Bäumen ist gestiegen“, beobachtet Steinbauer. Es sei gar nicht so einfach, in Wien einen Baum auf privatem Grund zu fällen. „Wenn jemand die Motorsäge startet, ist die Polizei schon da.“
Dennoch kann es zu Fällungen auch gesunder Bäume kommen, wenn ein Bauträger einen Neubau errichtet. „Denn in der Bauordnung ist dazu nichts geregelt“, kritisiert der Sachverständige. Hier kann es schon vorkommen, dass ein Balkon genau dort errichtet wird, wo ein Baum steht – und dieser gefällt werden muss. Steinbauer beobachtet, dass Bäume in den Gärten von Privatpersonen diesbezüglich häufig besser geschützt sind.
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