Das ändert sich heuer rechtlich für Mieter und Eigentümer

Ende 2023 wurde die Mietpreisbremse im Nationalrat beschlossen. Damit sollen Indexanpassungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden. Nicht von der Beschränkung erfasst sind freie Mietverträge. Heuer entfällt die Wertanpassung der Mieten. 2025 und 2026 gilt der Deckel in Höhe von maximal fünf Prozent. Ab 2027 wird die Valorisierung der betreffenden Mieten anhand der Durchschnittsinflation der vergangenen drei Jahre berechnet und der fünf Prozent übersteigende Teil bei der Anpassung nur zur Hälfte berücksichtigt.
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Ab Juli 2024 sind Eigentümer aller Wiener Altbauten dazu verpflichtet, ein Bauwerksbuch zu führen und in einer eigens geschaffenen Bauwerksbuchdatenbank registrieren zu lassen. Zunächst sind alle Wiener Gebäude betroffen, die vor 1919 errichtet wurden. Bis Ende 2030 haben Eigentümer von Häusern Zeit, die zwischen 1919 und 1945 errichtet wurden. Ausgenommen sind Kleingartenhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche unter 50 Quadratmetern.
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Die Rücklage im Wohnungseigentum: Bisher betrug die Rücklage mindestens 90 Cent pro m². Diese wurde per 1. Jänner auf 1,06 Euro pro m² erhöht. Die Mindestrücklage pro Wohnungseigentümer berechnet sich damit ab 2024 so, dass die Gesamtnutzfläche aller Wohnungseigentumsobjekte (Wohnungen und Pkw-Abstellplätze, aber nicht offene Balkone, Terrassen und Zubehörobjekte) mit 1,06 Euro multipliziert wird und dieser Betrag nach dem für die Liegenschaft geltenden Aufteilungsschlüssel auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufgeteilt wird.
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Das Homeoffice Pauschale in der Höhe von drei Euro pro Homeofficetag für maximal 100 Tage pro Jahr und der Kauf von ergonomischen Büromöbeln waren ursprünglich bis Ende 2023 befristet und gehen nun ins Dauerrecht über. Wichtig ist, dass die Anzahl der Homeofficetage vom Arbeitgeber korrekt gemeldet wird. Sollte das nicht der Fall sein, hat die Arbeiterkammer einen Musterbrief, um dies einzufordern.
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