Darf ich als Mieter ein Schlüsseldepot für Pflegedienst montieren?

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Meine Tante ist bettlägerig und bekommt zwei Mal am Tag Besuch vom Hilfswerk. Damit die Betreuer in die Mietwohnung kommen, brauchen sie einen Schlüssel, den sie aber nicht annehmen dürfen. Ein Schlüsseldepot bei der Hauseingangstüre verbietet die Hausverwaltung. Darf sie das?

Rechtsanwalt Peter Hauswirth
Rechtsanwalt Peter Hauswirth antwortet:
Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass das Mietverhältnis nicht vollständig dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Sofern Sie als Mieter beabsichtigen, ein Schlüsseldepot an der Hauseingangstüre anzubringen, ist grundsätzlich die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Die Durchführung wesentlicher Veränderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft durch Ihre Tante, ohne die erforderliche Genehmigung des Vermieters eingeholt zu haben, könnte zu rechtlichen Konsequenzen z. B. in Form einer Besitzstörungs- oder Unterlassungsklage führen.
Stimmt der Vermieter dem Wunsch Ihrer Tante nicht zu, besteht in der Regel auch kein Anspruch darauf, das Schlüsseldepot anzubringen. Es wird vermutlich auch andere Wege geben, um zu gewährleisten, dass die Betreuerinnen in das Haus gelangen (z. B. Installation einer Innensprechstelle beim Bett Ihrer Tante).
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