Maklergesetz novelliert: ab Juli zahlt der Erstauftraggeber
Der Nationalrat hat die Umstellung der Maklerprovision auf das Erstauftraggeberprinzip fixiert: „Wer zuerst anschafft, zahlt“, heißt es nun. Diese Maßnahme soll Erleichterungen für Wohnungssuchende bringen. Denn bisher musste der Mieter die Provision meist auch dann bezahlen, wenn der Vermieter einen Immobilienmakler beauftragt hat.
Gilt für Mietwohnungen, nicht für Eigentumswohnungen
Die Änderung gilt ausschließlich für Mietwohnungen. Ab 1. Juli soll das sogenannte Erstauftraggeberprinzip gelten. Was bedeutet Erstauftraggeber-Prinzip? Die Provision von Immobilienmaklern bei der Vermittlung von Mietwohnungen muss künftig von der Auftraggeberseite bezahlt werden – in den meisten Fällen sind das die Vermieter. Dies gilt für alle Mietwohnungen, die öffentlich beworben und von einem Makler an den Mieter gebracht werden.
Provision
Derzeit beträgt die Maklerprovision meist zwei Monatsmieten (plus Umsatzsteuer), so viel können Makler aktuell noch von Mietern verlangen, wenn der Mietvertrag unbefristet oder für mehr als drei Jahre abgeschlossen wird.
Verwaltungsstraße für Verstöße
Die von den Regierungsparteien ÖVP und Grüne erzielte Reform der Maklergebühren enthält auch Klauseln, die ein Umgehen der Gesetzesänderung für Vermieter und Hausverwaltungen weitgehend verhindern. Entsprechende Verabredungen zwischen Eigentümern und Maklern etwa werden unzulässig. Verstöße werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. Durch diesen Umgehungsschutz soll verhindert werden, dass Mieter beim Vertragsabschluss anstatt der Maklerprovision andere Zahlungen als Kompensation leisten müssen. Wie die Regelungen in der Praxis funktionieren, werde eine Evaluierung zeigen, die laut Gesetz 2027 vorgesehen ist, so Justizministerin Alma Zadic.
Immobilienwirtschaft fürchtet Einbußen
Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) lehnt die neuen Regelungen ab. „Am Ende des Tages werden Mieter und Vermieter gleichermaßen verlieren,“ so ÖVI-Präsident Georg Flödl im Vorfeld.
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