Länder dürfen nun höhere Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben einheben

Länder dürfen nun höhere Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben einheben
Die Verfassungsnovelle wurde beschlossen. Die Bundesländern haben nun mehr Kompetenzen.

Bundesländer sollen durch die Einhebung einer neuen Abgabe die Eigentümer von leerstehenden oder als Zweitwohnsitz genutzten Wohnungen zur Kasse bitten können. Dafür hat der  Nationalrat am Mittwoch mittels einer Verfassungsbestimmung die rechtliche Basis geschaffen.

Die verfassungsrechtliche Kompetenzänderung soll den Ländern mehr Spielraum einräumen. Laut einer aktuellen Studie von Greenpeace stehen in Österreich derzeit rund 230.000 Wohnungen leer. Die meisten davon befinden sich in Tirol und Kärnten, gefolgt von Salzburg und der Steiermark.

Mehrere Bundesländer haben bisher Abgaben in einer abgeschwächten Form eingehoben: Salzburg, Tirol, die Steiermark und Vorarlberg. Eine Zweitwohnsitzabgabe ist aktuell in Salzburg, der Steiermark, Tirol, Vorarlberg und teilweise in Kärnten fällig. Davon sind  Wohnsitze betroffen, die nicht als Hauptwohnsitz verwendet werden. Welche Bundesländer nun von der Möglichkeit Gebrauch machen, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Einige stehen bereits in den Startlöchern. 

 

 

 

 

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