Fenstertausch: Brauche ich Zustimmung der anderen Eigentümer?

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Ich bin Eigentümer einer Dachgeschoßwohnung. Im Wohnungseigentumsvertrag steht, dass die jeweiligen Eigentümer für die Erhaltung ihrer Fenster selbst verantwortlich sind. Wenn ich die Fenster tauschen möchte: Brauche ich dafür die Zustimmung der anderen Eigentümer?

Georg Röhsner am Telefon

Rechtsanwalt Georg Röhsner

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