Ukrainer dürfen bald auch als Leiharbeiter vermittelt werden

Ukrainer dürfen bald auch als Leiharbeiter vermittelt werden
Ab April sollen Ukraine-Flüchtlinge in Österreich keine Beschäftigungsbewilligung mehr benötigen.

Für Kriegsvertriebene aus der Ukraine werden die Zugangshürden zum österreichischen Arbeitsmarkt gelockert. Wie das Arbeitsministerium am Donnerstag mitteilte, sollen ab dem zweiten Quartal alle aus der Ukraine Geflüchteten, die einen Ausweis für Vertriebene („Blaue Karte“) ausgestellt bekommen haben, vom Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgenommen werden.

Damit können sie ohne Beschäftigungsbewilligung  durch das AMS jede Arbeit annehmen,  auch Zeitarbeit. Mit dem Schritt werden sie somit EU-Bürgern gleichgestellt. Das Ziel ist eine noch raschere  Arbeitsaufnahme.

AMS-Vorstand Johannes Kopf freut sich über die Lockerungen. Vor allem darüber, dass Ukrainer bald  auch als Leiharbeiter beschäftigt  werden können. „In Deutschland findet jeder zweite Ukrainer seinen Job über einen Arbeitskräfteüberlasser. Ich erwarte, dass dadurch die Beschäftigung  auch in Österreich einen Schub bekommt“, sagt Kopf. Vertriebene werden künftig  auch als arbeitslos beim AMS vorgemerkt.

Applaus gibt es auch von den Arbeitskräfteüberlassern, die diesen Schritt  lange gefordert haben. „Jetzt können die ukrainischen Menschen in unserem Land alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Beschäftigung zu finden, die ihrer Qualifikation und ihren Wünschen ideal entspricht“,  betont Heidi Blaschek, Vorsitzende der Personaldienstleister in der Wirtschaftskammer (WKO).

13.500 Beschäftigte

Ende Dezember waren in Österreich 13.546 Ukrainerinnen und Ukrainer  beschäftigt, um fast 8.200 mehr als vor einem Jahr.   74 Prozent der zusätzlich   Beschäftigten sind Frauen. Mit 3.248 Beschäftigungsbewilligungen ist der Tourismus die   stärkste Einstiegsbranche - für viele aber nur eine Notlösung.

Tourismus-Staatssekretärin Kraus-Winkler sieht im erleichterten Zugang  eine „große Chance für Österreich“, da der Bedarf an Arbeitskräften längst nicht mehr nur in Österreich gedeckt werden kann. Die Gewerkschaft warnt vor Lohn- und Sozialdumping.

„Integration in den Arbeitsmarkt darf nicht bedeuten, dass hier aufgrund ihrer Notlage erpressbare Arbeitskräfte für die Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden, um Stammbelegschaften weiter unter Druck zu setzen und Lohnuntergrenzen auszuhebeln“, kritisiert  vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit. Relativ wenige, nur 1.422 ukrainische Beschäftigte arbeiten in der Industrie, im Handel sind es 1.863 und knapp 1.000 im Gesundheitswesen.

Insgesamt seien die Menschen aus der Ukraine gut am Arbeitsmarkt integriert, so das Arbeitsministerium. Systematische Verstöße gegen das Arbeits- und Sozialrecht durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber seien nicht bekannt.

Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelung, voraussichtlich im April, ist weiterhin eine Beschäftigungsbewilligung notwendig.

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