Jetzt fix: Herkunftsland von Honig muss auf das Etikett

Jetzt fix: Herkunftsland von Honig muss auf das Etikett
EU-Frühstücksrichtlinie verabschiedet. Neu geregelt wird auch, wann etwas als "zuckerreduziert" bezeichnet werden muss.

Nach dem Europaparlament haben am Montag nun auch die EU-Mitgliedstaaten in Luxemburg grünes Licht für die Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinie gegeben. Damit können die strengeren Bestimmungen bei der Etikettierung von Honig, Fruchtsäften und Marmeladen in Kraft treten. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Unter anderem müssen auf den Verpackungen von Honig künftig die Herkunftsländer deutlich erkennbar angegeben werden.

Bisher musste in der EU bei Honigmischungen nur angegeben sein, ob er aus der EU stamme oder nicht. Zudem soll es künftig neue Regeln für Säfte und Marmeladen geben. Säfte dürfen künftig nur als "zuckerreduziert" gekennzeichnet werden, wenn mindestens 30 Prozent des natürlich vorkommenden Zuckers entfernt wurde. Dabei dürfen aber keine Süßungsmittel verwendet werden. Für ein Kilogramm Konfitüren müssen künftig mindestens 450 Gramm Obst verwendet werden.

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