Hilfspaket für Mieter bringt Vermieter auf die Barrikaden
„Niemand wird vor die Türe gesetzt“ – so die Ansage von Justizministerin Alma Zadić. Heute, Freitag, wird im Nationalrat im Rahmen eines neuen Covid-19-Pakets ein Gesetz verabschiedet, das Private schützt, die sich aufgrund der Coronakrise ihre Wohnung nicht leisten können.
Das Vorhaben beurteilt die Mietervereinigung, die den Gesetzesvorschlag vorab eingehend geprüft hat, grundsätzlich als „guten ersten Schritt in die richtige Richtung“. Aber er hat seine Tücken – das sehen klarerweise auch jene auf der Gegenseite, die Vermieter, so. Aber dazu später. Was plant die Ministerin konkret?
Mieter, die zwischen 1. April und 30. Juni aufgrund von Jobverlust oder Kurzarbeit in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen nicht delogiert werden. Der Vermieter darf den Mietrückstand aus diesem Zeitraum weder als Grund für die Kündigung anführen, noch darf er den Rückstand einklagen oder aus der hinterlegten Kaution abdecken. Bis 31. Dezember muss der Rückstand aber nachbezahlt werden – plus Verzugszinsen von maximal 4 Prozent.
„Damit verschiebt man das Problem nach hinten, aber man löst es nicht“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Wiener Mietervereinigung – und denkt da zunächst an Selbstständige, die aufgrund der Krise ihr Unternehmen schließen mussten und bis auf Weiteres keine Einkünfte haben, um ihre Privatwohnung zu bezahlen. „Man weiß ja nicht, wann die Wirtschaft nach der Krise wieder in Gang kommt und sie den Rückstand aufholen können“, sagt Hanel-Torsch.
Solidarfonds
Sie bleibt deshalb bei ihrer Forderung, die sie schon zu Beginn der Coronakrise gestellt hat: „Es braucht einen Solidarfonds des Staates, aus dem Mieten bis zu einem gewissen Grad gedeckt werden.“ Die Arbeiterkammer fordert zudem, dass die Stundung zinsfrei erfolgt.
Wem steht es eigentlich zu, seine Miete nicht zu bezahlen? Die Ausgangslage: In Österreich gibt es 1,5 Millionen Mietverhältnisse, rund 700.000 davon in der Bundeshauptstadt. Die Arbeitslosigkeit ist zuletzt auf einen Rekordwert von 562.522 gestiegen, rund 250.000 Menschen sind in Kurzarbeit.
Geschützt wird laut Paragraf 1, wer „als Folge der COVID-19-Pandemie in seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist“. Nur: Von einer Pflicht, das nachzuweisen, steht in der aktuellen Version des Gesetzes nichts.
Schriftliche Information
„Wir raten den Mietern, ihre Vermieter schriftlich darüber zu informieren, dass sie nicht bezahlen können und das auch zu begründen“, sagt Hanel-Torsch. Das empfiehlt man auf KURIER-Rückfrage auch im Justizministerium.
Man muss aber damit rechnen, dass der Vermieter einen Beweis einfordert. Im Streitfall könnte er doch noch den Gerichtsweg beschreiten – dann müsste man vor dem Richter den Beweis für seine Zahlungsunfähigkeit antreten.
Die Frist für die Rückzahlung ist zwar der 1. Jänner, wenn der Mieter aber immer noch nicht bezahlt, kann der Rückstand aus der Coronazeit als Kündigungsgrund erst ab 1. Juli 2022 geltend gemacht werden.
Keine Freude
Alles andere als erfreut über das neue Gesetz sind die Vermieter. „Wir werden diese Gelder teilweise nie wieder sehen“, sagt Wolfgang Louzek, Präsident des Verbandes der institutionellen Immobilieninvestoren, im KURIER-Gespräch. Zudem fürchtet er eine gesetzliche Verlängerung des Zahlungsaufschubs über den Juni hinaus und Trittbrettfahrer, die eigentlich gar keine Stundung benötigten.
Vor allem aber wurmt ihn, dass der Rückstand erst in zwei Jahren als Kündigungsgrund geltend gemacht werden. Positiv sieht er nur die Möglichkeit der kurzfristigen Verlängerung von Mietverhältnissen sowie das Aussetzen von Übernahmen und Rückgaben. „Das funktioniert derzeit ohnehin nicht.“
Ins selbe Horn stößt der Eigentümer- und Vermieterverband. In einem offenen Brief an die Justizministerin schreibt Präsident Günter Moser: „Diese Maßnahme würde bedeuten, dass von Gesetz her Tausende Vermieter ihre Existenz verlieren, Insolvenz anmelden müssen und finanziell ruiniert werden. Ein solches Gesetz verstößt gegen die Menschenrechte und das Recht auf freies Eigentum, aber vor allem öffnet es ebenfalls Tausenden Mietern die Tür zur Willkür.“
Erhaltung
Martin Prunbauer, Präsident des Österreichischen Haus- und Grundbesitzerbundes (ÖHGB), moniert, dass gerade die kleinen und mittleren Eigentümer, wie etwa all jene, die zur Aufbesserung der Pension auf die Einkünfte aus der privaten Vermietung ihrer Wohnung angewiesen sind, „bei Mietausfällen nicht durch die Finger schauen sollen“. Das Gleiche gelte für Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses, die für die laufende Erhaltung verantwortlich seien. „Eigentümer und private Vermieter sind ebenso wie alle anderen Berufsgruppen von der Krise betroffen und dürfen nicht weiter belastet werden.“
Unisono fordern die Vermietervertreter, dass sie Unterstützung aus dem staatlichen Krisenfonds erhalten. „Vermieter sind ebenso Teil der Wirtschaft“, sagt Louzek. „Wir müssen ja auch laufende Zahlungen und Zinsen bedienen.“ Zudem müssten sie schon Mietausfälle bei Geschäftslokalen hinnehmen.
Kreditnehmer
Die Regierung wird am Freitag ein Gesetz verabschieden, das Kreditnehmern in der aktuellen Corona-Krise das Recht gibt, von ihrer Bank einen Aufschub der Rückzahlungen zu verlangen. Gelten soll das sowohl für Private als auch Kleinbetriebe, nicht aber Großunternehmen. Details dazu wurden am Donnerstagnachmittag noch im Justizministerium verhandelt.
Diskutiert wird noch, ob Unternehmen, die eine Finanzierung mit Garantien aus dem staatlichen Hilfsfonds in Anspruch nehmen, mit einem Ausschüttungsverbot belegt werden. Wie aus Regierungskreisen zu hören ist, ist so ein Dividenden-Verbot sehr wahrscheinlich.
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