Ihn ärgert, dass die Lebensmittelhändler und Drogeriemärkte bei den Eintrittstests einmal mehr außen vor gelassen werden. „Stellen Sie sich ein Einkaufszentrum mit Fachhändlern vor, dazwischen eine Drogeriemarktkette die so gut wie alles verkauft. Wo werden die Kunden hingehen, wenn überall außer im Drogeriemarkt Eintrittstests verlangt werden?“ Er fordert, wie berichtet, dass die Testpflicht für alle Handelsbetriebe gilt.
Das Argument, dass man keine Zugangsbarrieren zu Gütern des täglichen Bedarfs aufbauen kann, lässt er nicht gelten. „Der Großteil der Produktpalette in den Großflächen hat doch mit der Grundversorgung überhaupt nichts zu tun.“ In Frankreich habe man deshalb eine Sortimentsabgrenzung durchgezogen, aber in Österreich sei darüber seit Beginn der Pandemie nur diskutiert worden. Supermärkte, Diskonter und Drogeriemärkte dürfen also weiterhin branchenfremde Artikel wie Waschmaschinen, Fernseher oder Spielzeug verkaufen.
Wenig Freunde mit der zwangsverordneten Osterruhe haben auch die Friseure, die ebenfalls von 1. bis 6. April geschlossen bleiben müssen. „Es ist eine schlimme Situation, weil das Ostergeschäft wichtig ist“, sagte Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder zur APA. Zumal die Kunden seit Beginn der Testpflicht ohnehin großteils ausgeblieben sind.
Der Modehändler Günther Rossmanith argumentiert, dass Eintrittstests in seiner Branche viel aufwendiger als beim Friseur sind. Wegen der höheren Kundenfrequenz. Vor Corona tummelten sich in seiner Mango-Filiale in der Mariahilfer Straße samstags bis zu 3.000 Leute, aktuell nur um die 1.000. Rossmanith: „Mode wird spontan gekauft, derzeit also so gut wie gar nicht. Es gibt ja auch keine Anlässe, sich neu einzukleiden.“ Jede weitere Eintrittsbarriere würde die prekäre Lage verschärfen. Dieser Meinung ist auch der Interessensverband ACSB, der vor allem Einkaufszentren vertritt. Eintrittstests seien ein „Umsatzkiller“ und „E-Commerce-Förderungsprogramm“. „Wir sind überzeugt, dass viele Händler unter diesen Bedingungen nicht öffnen würden, da sich ein Betrieb so nicht rechnen kann. Da aber keine Sperre verordnet sein wird, sind wohl auch keine Kompensationszahlungen zu erwarten“, heißt es in einer Aussendung.
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