Händler: "Weihnachtsertrag widmen wir heuer Amerika"

Händler: "Weihnachtsertrag widmen wir heuer Amerika"
20 bis 60 Prozent bekommen Geschäfte als Umsatzersatz im Lockdown. Freuen wird sich vor allem Amazon, meinen Händler.

Normalerweise sorgen buchstäblich überlaufene Einkaufsstraßen und Shoppingcenter für Feierstimmung im Handel. Doch diesen Samstag war niemandem nach Feiern zumute. Grund dafür ist der erneute Lockdown, beginnend am kommenden Dienstag, geltend bis zum 6. Dezember. Also just zum Start der umsatzstärksten Verkaufstage des Jahres, die im Spielzeug- oder Juweliergeschäft oft über Sein oder Nichtsein im Geschäftsleben entscheiden.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) hat am Samstagabend die Eckpunkte für die Corona-Förderungen präsentiert, die sich – wie die Tourismushilfen – am deutschen Modell orientieren.

Gestaffelte Hilfen

Zwar bekommen Händler nicht so viel wie Gastronomen und Hoteliers (80 Prozent), aber zumindest mehr als noch am Freitag kolportiert (40 Prozent). Konkret werden die Erstattungssätze gestaffelt und liegen zwischen 20 und 60 Prozent, je nachdem, wie verderblich die Ware ist. So werden Blumenhändler im Bereich der 60, Möbelhändler im Bereich der 20 Prozent angesiedelt sein.

Für Handelsobmann Rainer Trefelik macht das aufgrund der sehr unterschiedlichen Handelssparten durchaus Sinn. Überhaupt sei der Umsatzersatz eine „gute Nachricht“. Schließlich sei bisher ja nur der Fixkostenzuschuss sicher gewesen, und Unternehmer bräuchten dringend Hilfe: „Das Weihnachtsgeld steht vor der Tür. Die Förderungen müssen jetzt schnell fließen“, sagt Trefelik. Laut Finanzminister Blümel sollen die Hilfen bereits am Montag über FinanzOnline beantragt werden können.

Zudem sollen künftig auch mehr Betroffene um einen Fixkostenzuschuss II ansuchen können. Zur Anwendung kommt ein Zwei-Säulen-Modell: Noch im November soll ein Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, abzüglich der bereits erhaltenen Hilfen, verfügbar sein. Darin werden Abschreibungen sowie „frustrierte Aufwendungen“ (z. B. Stornos bei Reisebüros) berücksichtigt. Parallel dazu wird es eine Fixkosten-Verlust-Variante mit bis zu drei Millionen Euro für größere Unternehmen geben, so der Finanzminister.

Klagen geplant

Wer glaubt, dass mit dieser Lösung alle glücklich sind, irrt gewaltig. Dem Handelsverband liegen bereits Informationen vor, dass die ersten Händler eine Klage beim Verfassungsgericht erwägen. Sie fühlen sich gegenüber anderen Branchen, sprich dem Tourismus, benachteiligt und fordern das Versprechen der Politik ein, dass niemand zurückgelassen werde.

Den 80-prozentigen Umsatzersatz bekommen übrigens auch sogenannte „Körpernahe Dienstleistungen“, also Friseure oder Masseure, weil diese ihr Geschäft nach dem Lockdown nicht nachholen können, so das Argument.

Ob die Einkäufe im stationären Handel nachgeholt werden, darf bezweifelt werden. Viele, die die nächsten Wochen zu Hause vor dem Computer verbringen, werden bei dieser Gelegenheit wohl auch die ersten Weihnachtseinkäufe erledigen. Online und bei ausländischen Anbietern, so die Befürchtung der Branche. „Den Weihnachtsertrag 2020 widmen wir jetzt Amerika“, sagt etwa Thomas Saliger, Sprecher der Möbelhausgruppe XXX-Lutz. Sprich großen Onlinehändlern wie Amazon. Schließlich ist schon bisher jeder zweite beim Onlineshopping ausgegebene Euro zu ausländischen Webshops geflossen.

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