Verkaufen im Lockdown ist rechtlich umstritten

Stellen Sie sich vor, es ist Weihnachten und keiner kauft ein.
Simone Hoepke

Simone Hoepke

Dieses Worst-Case-Szenario wird ab Dienstag für große Teile des Handels Realität. Punktgenau zur umsatzstärksten Zeit des Jahres. Geschätzte 900 Millionen Euro Umsatz kostet ein Lockdown die Händler – pro Woche.

Die Branche bekommt maximal 60 Prozent ihres Umsatzentgangs ersetzt – mehr als bisher gedacht, weniger als Wirte und Hoteliers.

Und schon protestieren die ersten Händler.

Auch, weil Wirte ganz legal durch die Hintertür Geld dazu verdienen können – in dem sie ihren Kunden Bestellungen zur Abholung vor das Lokal bringen. Diese Chance wollen die Händler auch bekommen.

Klingt einfach, ist es nicht.

Ausgangssperren von 0 bis 24 Uhr spießen sich mit der Möglichkeit, rund um die Uhr bestellte Ware beim Händler abzuholen, erklären jene, die sich mit solchen juristischen Details herumschlagen. Der Unterschied zum Gassenverkauf der Gastronomen: Diese verkaufen im Gegensatz zum Handel ausschließlich Lebensmittel, während die Handelsbranche einen Bauchladen von mehr oder weniger lebensnotwendigen Dingen im Angebot hat.

Der Teufel steckt also im Detail.

Und zum Schluss bleibt die Befürchtung, dass sich ausländische Onlinehändler die Hände reiben.

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