Glücksspiel: Millionenpleite des größten österreichischen Poker-Casinos
Der Wiener Glücksspielunternehmer Peter Zanoni hat jahrelang mit der Finanz rechtliche Gefechte geführt. Jetzt dürfte seine "MONTESINO Entertainment Group GmbH" ganz schlechte Karten gezogen haben. Über diese wurde nämlich laut AKV und Creditreform heute ein Konkursverfahren aufgrund eines Gläubigerantrages eröffnet. Der Antrag wurde von der österreichischen Finanzprokuratur für das Finanzministerium gestellt.
Vier Konkursanträge durch Finanz
Dem Vernehmen nach hat die Finanz gegen drei weitere Unternehmen Zanonis Konkursanträge eingebracht, zwei Konkurs-Eröffnungsverfahren werden heute, Mittwoch, verhandelt. Das vierte Verfahren muss erst verhandelt werden. Die Finanz soll insgesamt 203 Millionen Euro fällige Abgaben von der Firmengruppe Zanonis einfordern, nachdem er die anhängigen Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) verloren haben soll. Indes soll Zanonis Firmengruppe als rechtlichen Gegenschlag eine Staatshaftungsklage gegen den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebracht haben. Diese muss nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH) behandeln. Doch vor dem VfGH soll Zanoni schon früher abgeblitzt sein.
Erst im März hatte er ein Gerichtsverfahren in Vorarlberg verloren, wonach eine Kriegesopferabgabe für sein CCC-Casino in Vorarlberg in der Höhe von 97,6 Millionen Euro fällig wird. Zanoni ist Herr über 13 Casinos, 12 davon firmieren unter dem Namen Concord Card Casino ( CCC), eines ist das Montesino. Immer wieder forderte die Finanz teils enorme Steuern ein, die das gesamte Konzept der Cardcasinos bedrohten. Seit über 20 Jahren hielt Zanoni dagegen, doch mit Jahresende droht ohnehin das Aus für alle seine Betriebe. Ab dann darf nur mehr mit spezieller Lizenz gepokert werden.
Derzeit läuft in den Casinos ein größeres Turnier, das mit einer halben Million Euro datiert ist und über rund zwei Wochen geht. Wie es damit weitergeht und welche Auswirkungen das auf den laufenden Betrieb haben wird, ist unklar. Zanoni war vorerst für den KURIER nicht erreichbar, aus seinem Umfeld hieß es, dass es derzeit keinen Kommentar gibt.
"Der Betriebsgegenstand der Schuldnerin liegt im Glückspiel. Geschäftsführer des insolvenzverfangenen Unternehmens ist Peter Zanoni, der bereits mit der
CBA
Spielapparate – und Restaurantsbetriebs GmbH in einer Großinsolvenz involviert war", heißt es zur aktuellen Pleite vom AKV. "Verfahrensrelevante Informationen hinsichtlich der aushaftenden Passiva und der Anzahl der betroffenen Gläubiger liegen uns derzeit nicht vor."
Laut Firmenbuch werden 256 Mitarbeiter beschäftigt, nach Firmenangaben betrugen die Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2017 mehr als 130 Millionen Euro.
-130,47 Millionen Euro
Die MONTESINO Entertainment Group GmbHweist 2017 unter Passiva den Posten "negatives Eigenkapital" in Höhe von 130.478.880,34 Euro aus, der Bilanzverlust wird mit 131.26 Millionen Euro beziffert. Die aktiva werden mit 2,384 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 572.000 Euro auf Bankguthaben. Laut Creditreform beträgt die Eigenkapitalquote minus 5472 Prozent.
Rechtsansicht der Zanoni-Gruppe
Die Geschäftsführung der Gesellschaft nimmt im Bilanzanhang dazu Stellung. Das Stichwort heißt Glücksspielabgabe.
"Ob die Abgabenschuldnerin als Gewerbebetrieb der erstmals mit 01. Jänner 2011 in Kraft getretenen Glücksspielabgabepflicht unterliegt, ist noch umstritten und höchstgerichtlich noch nicht geklärt. Diese Abgabe wird in exorbitanter Höhe - nämlich in Höhe des fünffachen der monatlichen Bruttoeinnahmen - vorgeschrieben", heißt es darin." Für das Jahr 2017 wurden der Abgabenschuldnerin rund 48,448 Millionen Euro an Glücksspielabgabe vorgeschrieben. Die Abgabenschuldnerin vertritt den Standpunkt, dass sie nicht der Glücksspielabgabe unterliegt und hat daher Nullmeldungen erstattet und zeitgleich einen Feststellungsbescheid gemäß § 201 BAO beantragt."
Verwaltungsgerichtshof
Sämtliche Verfahren waren 2017 noch anhängig. "Bei gegenständlichen Abgaben resultiert die enorme Abgabenhöhe daraus, dass als Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe nicht die entsprechenden Einnahmen der Gesellschaft herangezogen wurden, sondern die gesamten Spieleinsätze, somit also die Bemessung anhand von fremden Umsätzen durchgeführt wird, über die die Gesellschaft aber keine zivilrechtliche Verfügungsmacht besitzt, da diese nur das Gewerbe "Veranstaltung und Organisation erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter" ausübt und folglich nur eine reine Dienstleistung anbietet", heißt es weiter.
"Mittlerweile hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die Rechtswidrigkeit der bisherigen Rechtsprechung zur Kriegsopferabgabe und zur Vorarlberger Gemeindevergnügungssteuer erkannt und über einen verstärkten Senat seine bisherige Rechtsprechung ganz wesentlich geändert." Beim VwGH waren damals mehere Verfahren anhängig.
321,73 Millionen Euro Schadenersatz gefordert
Indes hat Zanonis der Concord Gruppe eine Klage bei der Europäische Kommission Klagen auf Schadenersatz in Höhe von 321,738 Millionen Euro eingebracht. "Wird der Rechtsansicht der Abgabenschuldnerin in den national, bzw. international anhängigen Verfahren gefolgt und den Beschwerden bzw. Klagen stattgegeben, und die Chancen stehen nach Ansicht namhafter Rechtsexperten sehr gut, so hätte unter Außerachtlassung der Glücksspielabgabe und der damit direkt verbundenen Nebengebühren die Gesellschaft stets mit einem positiven Eigenkapital bilanziert", heißt es weiter. "Wird also den Klagen stattgegeben, so ist die Gesellschaft nicht insolvenzgefährdet."
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