Christian Ebner, Obmann von FreeMarkets.at (eine parteiunabhängige Interessensvertretung für Unternehmer und Manager), wollte dies im Namen seiner Tochter nicht länger hinnehmen. Der Witwer ist für die mündelsichere Veranlagung des Erbes seiner zehnjährigen Tochter verantwortlich. „Die Gesetze bezüglich mündelsicherer Veranlagung sind nicht mehr auf der Höhe der Zeit, weil mit den explizit zugelassenen Veranlagungsprodukten vor dem Hintergrund der aktuellen Geldpolitik kein real positiver Ertrag erwirtschaftbar ist“, sagt Ebner zum KURIER.
Daher hat er den Rechtsweg beschritten und dabei gefordert, das Vermögen sowohl zusätzlich in Aktien-Indexfonds (sie sollen eine noch breitere Streuung als klassische Investmentfonds garantieren) als auch in Gold zu ermöglichen. Gold werfe zwar keinen Ertrag ab, sei aber längerfristig wertstabiler als der Euro und erfülle daher die Wertaufbewahrungsfunktion einer Währung besser als der Euro. Im Falle seiner Tochter betrage der Veranlagungshorizont acht Jahre, wodurch man höchstwahrscheinlich davon ausgehen könne, dass die Wertentwicklung am Ende eine positive sein werde.
Das Gericht bestellte einen Gutachter, der im Wesentlichen Ebners Argumenten folgte. Auf Grundlage des Gutachtens hat das Gericht vor kurzem folgende Veranlagung ermöglicht:
*) 30 Prozent Aktien-Indexfonds (maximaler Anteil pro Fonds 20 Prozent, vorwiegend international breit gestreute Fonds)
*) 60 Prozent Fonds, die die FMA explizit als mündelsicher definiert (maximaler Anteil pro Fonds 20 Prozent)
*) 10 Prozent physisches Gold
„Das Urteil bestätigt meine Argumentation, dass die Gesetze überarbeitet gehören“, sagt Ebner. „Mündelsichere Veranlagung ist ein sicherer Verlust.“
Ein Prozess sei jedoch für Otto-Normalverbraucher ziemlich komplex und jedenfalls mit Gutachterkosten verbunden, die meisten müssten sich wohl auch einen Anwalt nehmen. Ebner fordert daher, internationale Aktien-Indexfonds und physisches Gold in die Liste der mündelsicheren Veranlagungsformen aufzunehmen. Die politischen Parteien haben dies aber bis dato unter Hinweis auf den Sicherheitsaspekt abgelehnt.
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