Geld zurück für Gas- und Stromkunden des Verbund

VKI stellt Mustertext zur Gebühren-Rückforderung zur Verfügung
Die Anmeldefrist beim für Gutschrift beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) läuft kommende Woche ab.

Bisher haben sich 80.000 Kundinnen und Kunden des Verbund beim VKI angemeldet, um im Streit um Preisanpassungsklauseln Geld für die Preiserhöhungen von 1.4.2019, 1.6.2019 und 1.9.2019 zurückzubekommen, teilte der VKI am Mittwoch mit. Für eine Überweisung ihrer Gutschrift müssen sich Betroffene bis 30. September - kostenlos - beim VKI (http://www.verbraucherrecht.at/verbund) anmelden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat wie berichtet vor der Einigung mit dem Verbund bereits mit etlichen Energieanbietern einen Vergleich abgeschlossen, die eine unzulässige Preisanpassungsklausel verwendet haben. Auch der Verbund verwendete bis Mai 2020 eine Klausel, die Preiserhöhungen ohne Obergrenze ermöglichte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine vergleichbare Klausel der niederösterreichischen EVN als gesetzwidrig beurteilt. Infrage standen dabei im Zeitraum April bis September durchgeführte Preiserhöhungen bei Strom und Gas.

Heuer im Sommer haben sich auch der Verbund und der VKI auf einen Vergleich geeinigt. "Wir haben mit Verbund eine konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet", erklärte Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI, im Juli.

Auch Ex-Kunden, die von der letzten Preiserhöhung noch betroffen waren, können per Anmeldung die vorgesehene Refundierung erhalten. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können in der Regel mit einer Kompensation von rund 82 Euro bei Strom und 52 Euro bei Gas rechnen, so der VKI. Die Gutschrift ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2019 und 2020. Per Ende Juni zählte der Verbund insgesamt rund 523.000 Strom- und Gasabnehmer.

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