FTI-Pleite: Wie betroffene Reisende zu ihrem Geld kommen

Nachdem der deutsche Reisekonzern FTI Insolvenz angemeldet hat, rät der Verbraucherschutzverein (VSV) Betroffenen in Österreich, ihre Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen.
In den nächsten Wochen sollen die FTI-Pauschalreisenden ihre Entschädigung erhalten. Es gibt aber Beschwerden über die angeblich unterbesetzte Hotline.

Aus Madagaskar wurde nichts: Ein Wiener Paar buchte im April eine zweiwöchige Pauschalreise auf die riesige Insel im Indischen Ozean. Im Juni wurde bekannt, dass der Reiseanbieter FTI pleite ist – noch war unsicher, ob die Reisen eventuell von anderen Veranstaltern durchgeführt werden. Anfang Juli kam die Information, dass alle FTI-Reisen definitiv abgesagt werden. 

Das Problem: Es wurden bereits Mitte April mehr als 3.000 Euro an Anzahlung geleistet. Auf der FTI-Homepage wurden die Informationen laufend aktualisiert, und es hieß, die Anzahlung sei durch den Deutschen Reiseversicherungsfonds (DRSF) abgesichert. 

Bei einem Anruf Dienstagvormittag bei FTI wurde diese Auskunft bestätigt: Man solle sich nicht um die Rückzahlung sorgen, sie werde jedenfalls stattfinden, man könne aber noch kein genaues Datum angeben, versicherte eine Mitarbeiterin. „Sie werden aktiv per eMail kontaktiert, mehr ist nicht nötig“, so die Mitarbeiterin weiter, die hinzufügte, dass der Telefonservice jedenfalls noch bis Ende August erreichbar sein sollte, möglicherweise sogar noch länger. 

Doch nicht alle geschädigten FTI-Kunden haben offenbar das Glück bei der Telefon-Hotline durchzukommen. Man muss Geduld aufbringen, da man sieben Mal weitergeleitet wird.

„Wir haben von vielen Stellen gehört, dass die Hotline chronisch unterbesetzt ist und es wird immer wieder von deren Seite kommuniziert, dass das Service ausgeweitet werde“ , sagt Miriam Faber vom Verbraucherschutzverein (VSV). „Man ist darauf angewiesen, dass man von denen eine Antwort bekommt. Es bleibt den Leuten nichts anderes übrig, als dort immer wieder anzurufen.“ Nachsatz: „Die besten Chancen wird man in der Früh haben und nicht zu den Stoßzeiten.“ 

Faber sagt, sie habe mit Leuten geredet, denen die Hotline keine Auskunft gegeben hat. „Teilweise haben sie die Antwort bekommen, sie wäre gar nicht zuständig“, sagt Faber. „Es ist ein schwieriges Prozedere.“

In den nächsten Wochen sollen die geschädigten FTI-Pauschalreisenden ihre Entschädigung erhalten.

„Bis zum Herbst soll die Mehrzahl der Erstattungen geleistet sein“, sagte eine Sprecherin des Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), über den Pauschalreisen abgesichert sind. „Der Erstattungsprozess befindet sich in Vorbereitung und wird demnächst starten.“ Einen genauen Termin für den Beginn der Auszahlungen nannte die Sprecherin nicht.

Nach Auswertung der Buchungs- und Reisedaten des insolventen Unternehmens geht es insgesamt um 250.000 Pauschalreisen, die storniert wurden, hieß es. Hinzu kämen 60.000 Pauschalreisende, die bei der Insolvenz bereits mit FTI im Urlaub waren. Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen, könnten nun ebenfalls erstattet werden. Zur Höhe der insgesamt fällige Entschädigungssumme machte der DRSF keine Angaben.

Der Reisesicherungsfonds hatte nach der FTI-Pleite andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik beauftragt, gestrandete FTI-Urlauber zu betreuen, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können. Die überwiegende Zahl der Reisenden habe ihre Reise dadurch wie geplant zu Ende führen können, hieß es. Die dafür fälligen Kosten überweise der Fonds direkt an den jeweiligen Veranstalter.

Auch in Österreich sind Tausende Reisende von der FTI-Pleite betroffen. Jene Kunden, die über ein Reisebüro gebucht haben, haben  bzw. hatten Glück.  „Wenn man im Reisebüro gebucht hat, kümmert sich das Reisebüro darum“, sagt Gregor Kadanka vom Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer. „Ein Unterschied zu Deutschland ist, dass der österreichische FTI-Kunde an das Reisebüro gezahlt und die FTI hat das Geld noch nicht eingezogen gehabt. Man muss sich daher nicht mit der Rückerstattung herumplagen. Rund 95 Prozent der betroffenen Kunden haben neuen Urlaub bei einem anderen Anbieter gebucht.“

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