Fronten bei Eisenbahnnovelle verhärten sich

Fronten bei Eisenbahnnovelle verhärten sich
Gewerkschaft und WKÖ streiten über eine 72-Stunden-Freistellung nach Unfällen.

Bei den Verhandlungen über die Novelle des Eisenbahngesetzes sind sich Gewerkschaft und Wirtschaftskammer zunehmend uneins. Stein des Anstoßes ist ein kleiner Passus: Wenn ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit unmittelbar Zeuge eines Unfalls wird, bei der eine Person verletzt oder getötet wird, so ist er nach dem Unfall 72 Stunden freizustellen.

Diesen Punkt möchte die Gewerkschaft in der Novelle haben. Eine akute Belastungssituation halte bis zu drei Tage an, das sei wissenschaftlich fundiert, heißt es. „Die Umsetzung der Freistellung der Mitarbeiter sehen wir als wesentlichen Gewinn für den Verkehrsträger Schiene“, sagt Günter Blumthaler, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn bei der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft Vida.

Sicherheit

Er versteht die Aufregung in der WKÖ nicht, da dies mittlerweile eineinhalb Jahre thematisiert worden sei. Diese Regelung solle im Sinne der Sicherheit für jeden Fahrgast und Bahnbeschäftigten ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden.

Für Thomas Scheiber, Obmann des Fachverbands Schienenbahnen in der Wirtschaftskammer Österreich, ist dieser Passus ein „absolutes No-Go“. Es sei legistisch nicht sauber definiert, welche Vorfälle dazuzählen würden. Es könnte bedeuten, dass jeder Straßenbahn- oder Zugführer sofort heimgehen müsste, wenn er einen Zusammenstoß zweier Pkw sehen würde, auch wenn er am Unfall nicht beteiligt wäre.

Der Mitarbeiter könnte dann nicht vom Unternehmen betreut werden und dürfte auch nicht Hilfe leisten oder sein Fahrzeug aus dem Gefahrenbereich bringen.

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