Neue Rechtsform: Kaum noch Gründe, eine GmbH zu gründen

Neue Rechtsform: Kaum noch Gründe, eine GmbH zu gründen
Die Anfang des Jahres eingeführte Flexible Kapitalgesellschaft bietet nicht nur für Start-ups viele Vorteile.

Mit dem Start-up-Paket der Regierung, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wurde auch eine neue Rechtsform für Unternehmen eingeführt: die Flexible Kapitalgesellschaft. 35 Unternehmen schienen Ende vergangener Woche bereits mit dem Zusatz FlexCo im Firmenbuch auf. 

Nach Ansicht von Unternehmensrechtsexperten wird die Zahl künftig deutlich steigen. Denn in Österreich werden jährlich rund 15.000 GmbH gegründet. Viele Gründer dürften sich für die neue Rechtsform entscheiden.

„Die Flexible Kapitalgesellschaft hat alles, was eine GmbH hat und mehr“, sagt der Anwalt Alexander Reich-Rohrwig. Sie biete die Möglichkeit, Mitarbeiter einfacher am Unternehmen zu beteiligen. Sie vereinfache es auch, frisches Kapital oder strategische Investoren ins Unternehmen zu holen, so Reich-Rohrwig, der gemeinsam mit dem Universitätsprofessor Johannes Reich-Rohrwig und dem Anwalt Philipp Kinsky ein Handbuch zur Flexiblen Kapitalgesellschaft verfasst hat. 

Vorschriften gelockert

Das Stammkapital der FlexCo beträgt ebenso wie seit 1. Jänner auch bei der GmbH 10.000 Euro. Abstimmungen unter Gesellschaftern sind im Gegensatz zur GmbH auch in schriftlicher Form, etwa per eMail, möglich. 

Auch für die Ausgabe von stimmrechtslosen Unternehmenswert-Anteilen und Anteilsübertragungen wurden die Formvorschriften gelockert. Statt eines Notariatsakts reicht eine Privaturkunde durch einen Anwalt. Steuern für ihre Anteile zahlen die Mitarbeiter nicht wie bisher beim Erhalt, sondern erst beim Verkauf. 

Nicht nur für Start-ups 

Interessant sei die neue Gesellschaftsform auch für KMU sowie Handels- und Industriebetriebe, sagt Mitautor Kinsky. Sinn mache der Umstieg von der AG oder der GmbH, wenn man die neuen Möglichkeiten nutzen möchte.   

Auch rechtlich sei die FlexCo gut abgesichert, da viele Regelungen aus dem GmbH- und AG-Recht übernommen wurden. Sie vereine in gewisser Weise das beste aus den beiden Welten. 

Ein Nachteil

Einen Nachteil hat sie nach Meinung der Rechtsexperten aber doch: Die Aufsichtsratspflicht setze früher ein als bei der GmbH. Wenn man kein mittelgroßes Unternehmen sei, das keinen Aufsichtsrat wolle, gebe es   eigentlich keinen Grund mehr, eine GmbH zu gründen. 

Noch Unsicherheiten

Unsicherheiten sehen die Experten noch bei der Umwandlung bereits bestehender Mitarbeiterbeteiligungen in die neuen Programme und beim Verkauf der Anteile, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden. 

Viele Firmen würden hier noch auf Klarstellungen warten, bevor sie sich für die neue Rechtsform entscheiden, sagt Kinsky. 

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