Finanzminister Magnus Brunner schnürt neues Steuerpaket
Am Freitag endete die Begutachtungsfrist, die meisten Punkte sollen mit Jahresbeginn 2024 in Kraft treten. Die Rede ist vom neuen, relativ umfangreichen Abgabenänderungsgesetz. Es bringt einige Entlastungen, Digitalisierungsschritte sowie die Umsetzung von EU-Richtlinien bzw. Gerichtsurteilen. „Das Paket hat klare Ziele: Steuererleichterung, Verwaltungsvereinfachung und Betrugsbekämpfung“, sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Das sind die neuen Maßnahmen:
- Kampf gegen die Bodenversiegelung
Mehr als elf Hektar Boden werden in Österreich pro Tag versiegelt – einer der höchsten Werte im EU-Vergleich. Betriebsflächen sowie Wohn- und Geschäftsgebiete haben daran einen der größten Anteile. Das Finanzministerium will nun die private Nutzung leer stehender Betriebsgebäude (z. B. Lagerhalle im Gewerbe, Vierkanthof in der Landwirtschaft) steuerlich fördern. Dazu wird die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen zum Buchwert statt zum Teilwert (meist der Marktwert, Anm.) wie bereits bei Grund und Boden ermöglicht. Voll versteuert muss erst ein möglicher späterer Verkauf werden.
- Mehr Digital statt analoge Zettelwirtschaft
Wer zum Beispiel Gewinne mit Aktien erzielt, muss dafür eine Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent bezahlen. In Ausnahmefällen ist eine KESt-Befreiung möglich. Dafür nötig: eine analoge Befreiungserklärung. Dieser Schritt soll künftig digital möglich sein. Weitere Digitalisierungsschritte gibt es bei Umgründungen, Anträgen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz – sie erfolgen künftig direkt vom Arbeitgeber über FinanzOnline – oder etwa auch bei Schriftsätzen an das Bundesfinanzgericht.
- Gebühren pauschaliert
Zudem sollen verschiedene Gebühren vereinheitlicht und kostengünstiger pauschaliert werden – z. B. beim Parkpickerl oder bei der Kennzeichnung von Bio-Produkten. Beim Parkpickerl wurden bisher 26 Euro fällig. Nun entfallen die Beilagengebühren, damit unterliegt der Antrag nur noch der Bundesgebühr von 14,30 Euro.
- Längere Verjährungsfrist
Dazu kommt eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei besonders schweren Finanzvergehen – zum Beispiel ein Abgabenbetrug, der 500.000 Euro übersteigt. Diese Straftat verjährt künftig nicht nach fünf, sondern erst nach zehn Jahren.
- Trafiken-Vergabe neu
Entsprechend der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes werden Tabaktrafiken künftig nicht mehr nach dem Tabakmonopolgesetz, sondern nach dem Bundesvergabegesetz vergeben. Ziel sei die Steigerung des Anteils der Menschen mit Behinderung, die ein Tabakfachgeschäft führen. Der Anteil liegt derzeit bei 55 Prozent bei insgesamt 5.000 Trafiken in Österreich.
- Kampf dem MwSt-Betrug
Umgesetzt wird außerdem eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des MwSt-Betruges (CESOP, „Central Electronic System of Payment Information“).
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