Neues Paket: Brunner will Bodenversiegelung eindämmen

Finanzminister Magnus Brunner
Geplant sind steuerliche Erleichterungen - zudem soll die Betrugsbekämpfung verschärft werden.

Es soll weitere Entlastungen bringen und auch dem Klimaschutz dienlich sein: Das Abgabenänderungsgesetz, das derzeit in Begutachtung ist und dem KURIER vorliegt. "Das Paket hat klare Ziele: Steuererleichterung, Verwaltungsvereinfachung und Betrugsbekämpfung", sagt Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Das sind die neuen Maßnahmen:

Gegen Bodenversiegelung

Die Nutzung leerstehender Betriebsgebäude soll künftig einfacher werden. Das soll laut Finanzministerium (BMF) auch die Bodenversiegelung einschränken. Mehr als elf Hektar Boden werden in Österreich täglich versiegelt einer der höchsten Werte im EU-Vergleich. Was soll sich jetzt ändern?

Beispiel: Ein Tischler besitzt eine Lagerhalle, die sich im Vermögen seines Betriebes befindet. Da er sein Geschäftsfeld ändert und die Halle nicht mehr nutzt, würde er sie gerne vermieten. Dazu muss er sie aber aus dem Betriebsvermögen entnehmen und ins Privatvermögen überführen. Bisher musste er dafür nicht nur Steuern für den Buchwert bezahlen, für den er die Halle gekauft hat, sondern auch für die Differenz zum tatsächlichen Marktwert. Diese Lücke zwischen Buch- und Marktwert nennt man "stille Reserve".

Die Besteuerung der stillen Reserve soll nun erst fällig werden, wenn der Tischler die Halle veräußert. "Diese steuerliche Entlastung der Gebäudeentnahme vereinfacht es, Gebäude, die im Rahmen des Betriebes keine Verwendung mehr finden, in das steuerliche Privatvermögen zu überführen und zu vermieten", heißt es vom BMF. Ziel: vorhandene Betriebsgebäude nutzen. Damit trage die Regelung auch zur Eindämmung der Bodenversiegelung bei, heißt es.

Strafverschärfung

Weiterer Punkt: Wer zum Beispiel Gewinne mit Aktien erzielt, muss dafür eine Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent bezahlen. In Ausnahmefällen ist eine KESt-Befreiung möglich. Dafür nötig: eine analoge Befreiungserklärung. Dieser Schritt soll künftig auch digital möglich sein. Zudem sollen in verschiedenen Verfahren Gebühren vereinheitlicht werden zum Beispiel beim Parkpickerl. Beide Maßnahmen sollen eine Entlastung von jährlich 150.000 Euro bringen.

Brunner wollte die KESt grundsätzlich abschaffen. Das geschah, auch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken, bisher aber nicht.

Dazu kommt unter anderem noch eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf besonders schwere Finanzvergehen – zum Beispiel ein Abgabenbetrug, der 500.000 Euro übersteigt. Diese Straftat verjährt künftig nicht nach fünf, sondern erst nach zehn Jahren.

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