Die Regelungen gehen auf die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte zurück. Seitdem müssen Energie- und Netzkosten getrennt angeführt werden. Konsumentinnen und Konsumenten können sich auf Basis dieser Information dann etwa einen alternativen Stromanbieter suchen.
In den vergangenen 20 Jahren sind die Information immer detaillierter geworden – und auch heuer gibt es Neuerungen: So müssen nicht nur Tarifänderungen, sondern auch in einem Teil des Abrechnungszeitraumes die "Stromkostenbremse" berücksichtigt werden und ab März gibt es eine staatliche Unterstützung bei den gestiegenen Netzkosten. Das alles nachzuvollziehen sei "zugegebenermaßen mühevoll", räumt Maderbacher ein.
Komplikationen, die aus den langen Durchrechnungszeiträumen entstehen, könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Mit der flächendeckenden Ausrollung digitaler Stromzähler (Smart Meter) werden nämlich monatliche Abrechnungszeiträume möglich. Denn beim Smart Meter wird der Verbrauch laufend übermittelt. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Wer zum Beispiel mit Strom heizt, hätte dann in den Wintermonaten eine deutlich höhere Stromrechnung als im Sommer.
Lesehilfe
Die wichtigsten Punkte finden sich immer auf der ersten Seite der Stromrechnung. Auf den hinteren Seiten finden Sie detailliertere Informationen, dort kommen aber keine Kostenanteile dazu.
1. Jahresabrechnung. Dass es sich nicht um einen Teilbetrag, sondern die Jahresabrechnung handelt, muss in der Betreffzeile unter dem Briefkopf stehen.
2. Jahresverbrauch. Ihr Stromverbrauch wird in Kilowattstunden (kWh) im Abrechnungszeitraum angegeben. Wenn sie nicht Anbieter gewechselt haben oder umgezogen sind, ist das normalerweise ein Jahr.
3. Kostenübersicht. Sie haben mehrere Posten in insgesamt drei Kostenblöcken: Die Energiekosten stellt der Stromlieferant in Rechnung, die Netzkosten der Netzbetreiber, die Steuern und Abgaben kassiert der Staat. Wenn sie, wie etwa zwei Dritten der Haushalte, eine gemeinsame Rechnung für Netz- und Energiekosten erhalten, müssen sie sich um die Aufteilung nicht kümmern. Wer Strom und Gas von verschiedenen Anbietern bezieht, hat es aber mit bis zu drei Rechnungsstellen zu tun.
4. Abrechnung. Die Kostenblöcke werden summiert und mit den im Laufe des Jahres geleisteten Teilzahlungen gegenverrechnet. Daraus ergibt sich entweder eine Gutschrift oder eine Nachzahlung, die im Regelfall mit dem ersten Teilbetrag des neuen Jahres verrechnet wird.
5. Neuer Teilbetrag. Entsprechend Ihres Jahresverbrauchs wird ein neuer Teilbetrag mit dem aktuellen Tarif berechnet.
6. Verbrauchsentwicklung. Auf der Rechnung steht auch, ob Sie im vergangenen Jahr Strom gespart oder mehr Strom verbraucht haben. Das kann beispielsweise auf die Anschaffung zusätzlicher Elektrogeräte wie einer Klimaanlage zurückgehen.
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