Falsches Geschenk? Was beim Umtausch zu beachten ist

Falsches Geschenk? Was beim Umtausch zu beachten ist
Verkäufer sind nicht zur Rücknahme der Ware verpflichtet. Meist bieten sie Gutscheine oder den Tausch in ein anderes Produkt an.

Hat das Christkind heuer danebengegriffen? Alle Jahre wieder gibt es Weihnachtsgeschenke, die keiner haben wollte oder die aus einem anderen Grund ins Geschäft zurückgetragen werden. Was Konsumenten jetzt zum Thema Umtausch, Garantie und Gewährleistung wissen müssen: 

- Umtausch auf Kulanz

Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es nicht. Viele Händler räumen freiwillig einen Umtausch ein. Die AK-Konsumentenschützer empfehlen, die Rechnung unbedingt aufzuheben. Falls der Umtausch nicht auf der Rechnung steht, darauf vermerken lassen. Wenn Sie etwas umtauschen, können Sie sich in der Regel eine andere Ware aussuchen. Geld gibt es üblicherweise nicht zurück. Finden Sie nichts, erhalten Sie in der Regel einen Gutschein.

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