Weiters heißt es: "Die EZB begrüßt insbesondere die im Verordnungsvorschlag vorgesehenen Maßnahmen hinsichtlich der Notwendigkeit für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, einen ausreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld sicherzustellen."
Die EZB habe stets nationale Gesetzesentwürfe begrüßt, die darauf abzielen, die Verfügbarkeit von Bargeld zu schützen. Die Zentralbank teile voll und ganz die Ansicht, dass der Zugang zu Bargeld notwendig sei, um die Wirksamkeit seines Status als gesetzliches Zahlungsmittel zu wahren.
Beschränkungen erlaubt
In der Stellungnahme wird aber auch festgehalten, dass es keine rechtsverbindliche Definition des Begriffs "gesetzliches Zahlungsmittel" im Unionsrecht gebe. Und die EZB weist darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof 2010 klar festgestellt hat, dass der Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels nur die grundsätzliche Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen erfordere, nicht jedoch eine absolute Akzeptanz. Die Mitgliedstaaten können demnach derzeit Beschränkungen der Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten und -Münzen ermöglichen. Vor diesem Hintergrund fordert die EZB, "aufmerksam alle nationalen Gesetzesentwicklungen zu beobachten, die darauf abzielen, die Möglichkeiten der Barzahlung einzuschränken und dadurch in das Recht der Bürger auf Barzahlung einzugreifen".
Der Kommissionsvorschlag sieht aktuell kein klares Verbot eines generellen Ausschlusses der Zahlungsmöglichkeit mit Bargeld vor. Die EZB schlägt daher vor, darin klarzustellen, dass "Kein Bargeld"-Praktiken (zum Beispiel entsprechende Schilder an Ladeneingängen bzw. Verkaufsstellen oder vorformulierte Musterverträge) nicht erlaubt sind.
Wichtige Rolle
Sie äußert auch Kritik hinsichtlich des Abbaus von Bankomaten und Bankfilialen. Die vorgeschlagene Verordnung werde dazu beitragen, sicherzustellen, dass Bargeld auch in Randregionen verfügbar bleibe und im gesamten Währungsgebiet als Zahlungsmittel akzeptiert werde. "Trotz der Digitalisierung und der zunehmenden Nutzung elektronischer Zahlungsmittel spielt Bargeld weiterhin eine wichtige Rolle in der Gesellschaft."
Vor allem für Behinderte, Einwanderer, sozial Schwache, Ältere, Minderjährige und andere mit eingeschränktem oder keinem Zugang zu digitalen Zahlungsdiensten. Darüber hinaus sei Bargeld als Zahlungsinstrument nützlich, da es weithin akzeptiert werde, schnell sei und dem Zahler die Kontrolle über die Ausgaben erleichtere.
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Die Verordnung soll laut EZB auch dazu beitragen, dass der digitale Euro, sofern er ausgegeben wird, die Euro-Banknoten und -Münzen ergänzt, aber nicht ersetzt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung eines digitalen Euro sehe bereits vor, dass die Annahme der digitalen Währung nicht generell ausgeschlossen werden darf, sagt Robert Holzmann, Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank. "Die Annahmepflicht muss für Bargeld genauso streng definiert sein." Etwaige Ausnahmen müssten sehr eng gefasst werden, z. B. wenn jemand sehr kleine Beträge mit einer 200-Euro-Note bezahlen will.
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