EU verlängerte Verbot für riskante Finanzwetten

EU verlängerte Verbot für riskante Finanzwetten
Kleinanleger sollen vor hochriskanten Derivatprodukten wie binären Optionen und Differenzkontrakten geschützt werden.

Die Finanzmarktaufsicht FMA und die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sagen hochriskanten Finanzprodukten für Kleinanleger weiter den Kampf an. Sie haben die Vertriebseinschränkungen für binäre Optionen sowie Differenzkontrakte (CFD) verlängert: Das seit 2. Juli 2018 in Kraft stehende Verbot der Vermarktung und des Verkaufs von binären Optionen an Kleinanleger wurde bis 1. Januar 2019 verlängert.

Ebenso wurden die seit 1. August 2018 in Kraft stehenden Einschränkungen für den Vertrieb, die Vermarktung und den Verkauf von Differenzkontrakten (CFD) an Kleinanleger verlängert, und zwar bis 31. Januar 2019. Die Beschränkungen betreffen Hebelbegrenzungen, eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung in Verbindung mit einem Glattstellungsschutz, ein Negativsaldoschutz und das Verbot von Anreizprogrammen.

Zusätzlich müssen Werbe- und Verkaufsmaterialien zu CFD verständliche und deutliche Risikowarnungen enthalten. All diese massiven Vertriebseinschränkungen gelten für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum und sollen Kleinanleger vor für sie unberechenbaren Risiken und Verlusten schützen.  

Melden Sie verbotene Angebote

"Da binäre Optionen und CFDs insbesondere aus dem Ausland und via Internet angeboten werden, ersucht die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) als zuständige Aufsichtsbehörde die Anleger, ihr zu melden, wenn binäre Optionen verbotener Weise trotzdem angeboten werden, und wenn bei Angeboten von CFDs die genannten Einschränkungen nicht eingehalten werden oder diese ohne die entsprechenden Risikohinweise für Kleinanleger vertrieben werden", teilt die FMA dazu mit. "Jeder Hinweis ist hilfreich, die Einhaltung dieser massiven Vertriebseinschränkungen zum Schutz der Kleinanleger zu überwachen. 

Hinweise können über die FMA Website: www.fma.gv.at Außerdem besteht die Möglichkeit sich per Brief (FMA, Otto Wagner Platz 5, 1090 Wien) oder telefonisch unter: (01)-2459-3444 an die FMA zu wenden.

 

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