EU-Kommission verhängt Milliardenstrafe gegen Apple

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
Der US-Konzern wurde zu einer Strafe von 1,8 Milliarden Euro wegen des Mißbrauchs der marktbeherrschenden Stellung verdonnert.

Die EU-Kommission hat eine Wettbewerbsstrafe von 1,8 Milliarden Euro gegen den Technologiekonzern Apple verhängt. 

Das US-Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an iPhone- und iPad-Nutzer über seinen App Store missbraucht, teilte die Brüsseler Behörde am Montag mit. 

Apple habe seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musikstreaming-Apps über seinen App Store missbraucht, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager

Dadurch hätten Verbraucher mutmaßlich zu viel für solche Angebote bezahlt. Apple müsse die Praxis beenden.  Die Milliardenstrafe begründet die Kommission auch damit, dass Apple im Verfahren unrichtige Angaben gemacht habe. Die Höhe solle auch abschreckend sein, hieß es.  

Spotify-Beschwerde war Auslöser

Auslöser für das Verfahren war eine Beschwerde des Musikstreaming-Anbieters Spotify bei der EU-Kommission. Der Grund dafür war eine Gebühr von 30 Prozent, die Apple bei Abos kassiert, die über seinen App Store abgeschlossen werden. 

Spotify sah darin einen Versuch, den Wettbewerb am Musik-Streamingmarkt zugunsten Apples eigenen hauseigenen Dienst Apple Music zu behindern.  Apple machte infolge zwar Konzessionen und erlaubte - auch wegen des regulatorischen Drucks aus anderen Ländern - alternative Bezahlmöglichkeiten. Die Sache war damit aber nicht aus der Welt. 

Apple beruft

Apple kündigte rechtliche Schritte gegen die Entscheidung an. Die EU-Kommission habe keine Beweise für eine Schädigung der Verbraucher vorgelegt. Schließlich floriere der Markt für Musikstreaming. 

Apple stellte im Jänner Alternativen für das App-Geschäft in der EU vor. Dazu gehört, dass die Abgabe beim Verkauf digitaler Abos über den  App Store gesenkt wird und auch der Download von Apps über alternative App Stores möglich sein soll.  

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