EU gibt grünes Licht für Sofortüberweisungen: Was sich für Bankkunden ändert
Sofortüberweisungen, bei denen das Geld innerhalb von 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers einlangt, wurden von österreichischen Banken bereits seit 2017 angeboten, mittlerweile haben sie so gut wie alle größeren Banken im Angebot. Je nach Bank werden sie auch Expressüberweisungen oder auch Echtzeitüberweisungen genannt.
Am Mittwoch hat das EU-Parlament eine Verordnung angenommen, die vorsieht, dass Banken und andere Zahlungsdienste, Standardüberweisungen in Euro anbieten, künftig auch Sofortüberweisungen in Euro anbieten müssen. Gebühren, die dafür fällig werden, dürfen nicht höher sein als die Gebühren für normale Überweisungen.
Sofortüberweisungen seien damit kein Premiumprodukt mehr, sagt Michael Ernegger, der beim österreichischen Bankenverband für Zahlungsverkehr zuständig ist. In Österreich wurden dafür schon bisher für viele Bankkunden kaum Mehrkosten fällig. Bei manchen Banken werden für die Sofortüberweisungen Extragebühren verrechnet, je nach überwiesener Summe betragen sie beispielsweise zwischen 0,06 und 0,34 Cent.
Sind Standardüberweisungen im Kontopaket inkludiert, dürfen künftig aber auch für Expressüberweisungen keine zusätzlichen Gebühren mehr verlangt werden. Ziel sei es, dass Standardüberweisung und Expressüberweisung im Preis gleichgestellt seien, sagt Ernegger. Bankkunden müssen künftig auch innerhalb von 10 Sekunden darüber informiert werden, ob das Geld beim Empfänger angekommen ist oder nicht.
Mehr Sicherheit gegen Betrug
Durch die neuen Vorschriften werden die Sofortüberweisungen auch betrugssicherer. Zahlungsdienstleister müssen ihren Kunden ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren eine unverzügliche Prüfung der Identität ihres Empfängers anbieten. Konkret werden IBAN und Kontoinhaber im Wortlaut abgeglichen.
Sofortüberweisungen seien häufig in Betrugsfällen genutzt worden, sagt Ernegger. Vorgesehen ist eine dreistufige Rückmeldung an den Zahler, in der festgestellt wird, ob keine Übereinstimmung zwischen Kontoinhaber und Empfänger, fast eine Übereinstimmung oder eine Übereinstimmung vorliegt.
Der Zahler kann dann aufgrund der Rückmeldung die Zahlung freigeben oder eben nicht. Mit „fast Übereinstimmung“ ist etwa gemeint, dass sich der Empfänger zwar im Wortlaut ähnelt, aber etwa durch eine Standortangabe oder zusätzlichen Angaben vom gebräuchlichen Firmenwortlaut abweicht.
Höchstbetrag
Kunden sollen auch die Möglichkeit erhalten, einen Höchstbetrag für Sofortüberweisungen festzulegen. Kommt der Zahlungsdienstleister den Pflichten zur Betrugsbekämpfung nicht nach, sollen Kunden künftig eine Entschädigung verlangen können.
Wenig genutzt
Mit der neuen Regelung will die EU Sofortüberweisungen konsumentenfreundlicher machen. Denn bisher wurden sie nur wenig genutzt. Bankkunden sollen aber auch in Zukunft zwischen Standard- und Sofortüberweisung wählen können.
Auf das Vorhaben hatten sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten bereits im November geeinigt, jetzt hat das Parlament die Einigung formell bestätigt. Die EU-Länder müssen ebenfalls noch formell zustimmen. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten 12 Monate Zeit, um diese umzusetzen. Sie dürften also frühestens 2025 wirksam werden.
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