Tojner wird vorgeworfen, die Vermögenswerte der drei Gesellschaften wissentlich zu niedrig dargestellt zu haben, etwa durch In-sich-Geschäfte, und dadurch das Land massiv geschädigt zu haben. Beim Entzug der Gemeinnützigkeit steht dem Land eine Abschlagszahlung zu, Basis in solchen Verfahren ist die Bewertung der Immobilien und des Vermögens. Und eben diese Bewertungen sind der springende Punkt. Je niedriger der Verkehrswert der Immobilien, desto niedriger die Abschlagszahlung. Dass Tojner mit wirtschaftlichen Interessen hinter den Firmen steht, welche die drei Wohnbaugesellschaften erwarben, sei unbestritten und spiele laut Liebenwein strafrechtlich keine Rolle.
Man biete dem Land an, „die Verkehrswerte objektiv zu ermitteln und eine Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit“. Sollten Fehler passiert sein, sei Tojner bereit, diese zu korrigieren, erklärt Liebenwein gegenüber dem KURIER.
Ende November 2020 habe es ein großes Meeting mit dem Land gegeben, im Jänner allerdings seien die Gespräche ohne Begründung abgebrochen worden.
Tojner bzw. seine Firmen zahlten für alle drei Gesellschaften rund 18 Millionen an das Land. 2019 stellte die Revision beim Verfahren des Landes zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit „eine Reihe von Mängeln“ fest. Der Landesrechnungshof konstatierte dann im Vorjahr, „das Land Burgenland wickelte die Entziehungsverfahren nicht ordnungsgemäß ab“. Das Land begutachtete nur 20 von mehr als 50 Liegenschaften, auch die Bewertungsstichtage waren falsch. Dies passierte noch unter Doskozils Vorgänger Hans Niessl.
Schließlich beauftragte das Land eine Raiffeisen-Gesellschaft mit der Bewertung aller Immobilien. Das Ergebnis liegt bei rund 180 Millionen Euro. Absurd, argumentiert Liebenwein, „dieser Wert ist nicht einmal bei freier Mietzinsbildung erreichbar“. Das Gutachten diene nur dazu, politische Aussagen in den Medien über die Schadenshöhe nachträglich zu rechtfertigen. Auch nach der Aberkennung der Gemeinnützigkeit würden Mietzinsobergrenzen gelten. „Einmal gemeinnützig immer gemeinnützig, das bedeutet Sicherheit für die Mieter.“ Allerdings gibt es auch andere Expertenmeinungen dazu.
Das Raiffeisen-Gutachten wurde an die WKStA weiter gereicht. „Das Land hat sich als Opfer an das Strafverfahren angeschlossen, wir evaluieren die Ermittlungsergebnisse ständig“, sagt dazu Landes-Anwalt Johannes Zink.
Tojner klagte gegen das Gutachten beim Wiener Handelsgericht. Unter anderem wird bemängelt, dass der Gutachter an einem Tag innerhalb von sechs Stunden elf Liegenschaften in vier Bundesländern besichtigt haben will. Das Handelsgericht bestellte im März daraufhin einen neuen Gutachter.
Liebenwein kritisiert auch, dass die WKStA bis dato keinen Sachverständigen mit der Erstellung eines objektiven Gutachtens beauftragt habe. Die WKStA will diese Frage „aus ermittlungstaktischen Gründen“ nicht kommentieren.
Landes-Anwalt Zink kontert Tojners Vertreter: „Wir verwehren uns keiner Schadenswiedergutmachung und außergerichtlichen Lösung.“ Eine Wiederaufnahme des Verfahrens müsse allerdings absolut transparent sein und sei nicht möglich, solange der Sachverhalt im Fluss sei. Es kämen aus dem Ermittlungsverfahren laufend neue Aspekte dazu. Zink: „Wir können doch nicht einfach einen Vergleich abschließen.“ Das Land verschließe sich nicht dem Gespräch und sei ohnehin in permanentem Austausch mit den Anwälten.
andrea.hodoschek
Kommentare