Energiekostenausgleich kommt als Gutschein

Die Stromkosten sind in Deutschland in die Höhe geschnellt
Die Abrechnung der Gutscheine durch die Energieversorger dürfte Millionen kosten.

Die Regierung hat sich mit den Energielieferanten über die praktische Umsetzung des Ende Jänner angekündigten Energiekostenausgleichs geeinigt und bringt heute den Gesetzesantrag als rechtliche Grundlage dafür im Nationalrat ein. Profitieren sollen davon rund vier Millionen Haushalte, die jeweils einen Gutschein über 150 Euro erhalten - in Summe 600 Mio. Euro. Die Energiebranche bekommt den Aufwand, der ihnen durch die Abwicklung des Gutscheins entsteht, ersetzt.

Wie hoch die Abgeltung in Summe sein wird, scheint noch nicht ganz klar zu sein - der Betrag dürfte jedoch aufgrund der rund vier Millionen Haushalte, die den Gutschein erhalten sollen, zumindest mehrere Millionen Euro ausmachen. Orientieren will man sich laut Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) an Benchmarks, genannt wurde etwa die Befreiung von der Ökostrompauschale, die von der GIS abgewickelt wird und wo rund 5 Euro pro Antrag fällig werden.

Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, der Interessenvertretung der E-Wirtschaft, hatte im Vorfeld wiederholt darauf hingewiesen, dass für die große Zahl an Zählpunkten und Haushalten, die für das Gutscheinsystem berücksichtigt werden müssen, ein entsprechend großer Aufwand entstehe.

Finanzminister Magnus Brunner

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP)

Die Abwicklung, so Verbund-Chef Strugl, sei durchaus komplex und betreffe 150 Stromlieferanten und 120 Netzbetreiber und deren Prozesse. Er sei daher nicht in der Lage, die genaue Größenordnung der administrativen Kosten zu quantifizieren. Brunner sagte, die Abgeltung müsse aus beihilferechtlichen Gründen erfolgen.

Abwicklung über Bundesrechenzentrum

Die Verteilung des Gutscheins wird auch weitere Kosten verursachen, denn das Bundesrechenzentrum soll eine Web-Plattform zum Einlösen der Gutscheine aufsetzen und auch ein Callcenter und eine Hotline einrichten, etwa für den Fall, dass jemand den Brief nicht erhalten hat. Auch eine analoge Einlösung des Gutscheins soll so ermöglicht werden. Die Gutschrift soll dann auf der Jahresabrechnung aufscheinen.

Verschickt werden soll der Brief pro Zählpunkt, Nebenwohnsitze und Einspeise-Zähler sollen ebenso wie Nachtzähler herausgefiltert werden. Andere Details waren zunächst noch in Abklärung, etwa mit dem Innenministerium, welcher Stichtag für die Datenabfrage herangezogen wird. Jedenfalls braucht es für den Gutschein ein Gesetz.

Ein solcher Gesetzesentwurf soll im Laufe des Mittwochs als Abänderungsantrag ins Parlament eingebracht werden. Die Zeit drängt, denn die Regierung will die Briefe ab Anfang April verschicken. Brunner strich in einem Hintergrundgespräch mit Journalisten neuerlich hervor, dass die österreichische Regierung das Geld viel schneller verteile als Deutschland.

Brunner betonte, dass man gemeinsam mit der Energiebranche eine rechtssichere und unbürokratische Lösung gefunden habe. Darüber hinaus sei, so Brunner, ähnlich der Steuererklärung, Eigenverantwortung gefordert, da man anklicken wird müssen, dass man nicht über der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage verdient. Der Punkt, dass den Gutschein-Brief auch Haushalte bekommen werden, die keine Anspruch haben, hatte in den vergangenen Tagen für viel Kritik und auch Häme und Kopfschütteln bei der Opposition gesorgt.

Kritik an der Maßnahme

Eco-Austria-Chefin Monika Köppl-Turyna hält die von der Regierung gewählte Gutscheinlösung "für nicht sonderlich schlau". Der Energiekostenausgleich "sei eine Gießkannenlösung für alle Einkommensschichten". Deutlich besser wäre, sozialen Härtefällen zielgenauer zu helfen, sagte die Leiterin des liberalen Wirtschaftsforschungsinstitut. Anstatt Gutscheinen hätte man nach Ansicht von Köppl-Turyna die Hilfen zum Beispiel über die Arbeitnehmerveranlagung abwickeln können.

In Summe verteilt die Regierung mit dem Energiekostenausgleich 150 Euro an rund vier Millionen Haushalte und hat dafür rund 600 Mio. Euro veranschlagt. Von der Einmalzahlung sollen jedoch nur Kunden bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe profitieren. Bei Ein- bzw. Mehrpersonenhaushalte ist das die ein- oder zweifache ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, die aktuell 5.670 Euro brutto im Monat beträgt.

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