Energieausweis: Lange ignoriert, Lücke im Angebot ist die Folge
Den Energieausweis – das Pickerl für die Immobilie – gibt es schon seit 2008. Die Bewertungsskala funktioniert wie beim Kühlschrank: von A++ bis G. Davon profitieren Mieterund Käufer, denn mithilfe dieser Kennzahlen sollen sich die Energiekosten einer Immobilie besser einschätzen lassen.
Mit 1. Dezember dieses Jahres wurde das bisher zahnlose Gesetz verschärft: Nun drohen Geldstrafen bis zu 1450 Euro, wenn der Ausweis bei Immobilientransaktionen nicht vorgelegt wird. Viele Makler, die den Energieausweis bisher ignoriert haben, werden jetzt aktiv, zeigt eine erste Bestandsaufnahme. „In der ersten Dezemberwoche haben Makler ein Viertel aller angebotenen Objekte von unserer Internetplattform herunter genommen“, schildert Patrick Schenner, Geschäftsführer von ImmobilienScout24 in Österreich. „Das ist ein großer Einschnitt in den Markt“, ärgert er sich.
Was nicht bedeutet, dass die Makler nachlässig waren. „Vielen Verkäufern und Vermietern sind die Bestimmungen des Energieausweisvorlagegesetzes nicht bekannt“, erklärt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft, „daher besteht wenig Bereitschaft, die Vorgaben zu erfüllen“. Makler sind entschuldigt, wenn sie ihren Auftraggeber schriftlich zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert haben – und dieser dem nicht nachkommt.
Was für Mehrarbeit sorgt, ist die Pflicht, bereits in Inseraten und Anzeigen Angaben zur Energieeffizienz der angebotenen Liegenschaft zu machen. Ob Wohnungssuchende mit den hier angegebenen Kürzeln zum Heizwärmebedarf (HWB) und zum Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) etwas anfangen können, wird sich erst zeigen. Die Vorarlberger Eigentümervereinigung kritisiert, dass der Ausweis unübersichtlich und nicht aussagekräftig sei.
Theoretisch könnte ein Käufer klagen, falls sich im Nachhinein herausstellt, dass das Gebäude eine schlechtere Energieeffizienz hat als im Inserat angegeben – in der Praxis hat es so einen Fall aber noch nicht gegeben. Wird kein Energieausweis vorgelegt, dann kann der Käufer einen Ausweis erstellen lassen und die Kosten einklagen. Wird nichts vereinbart, gilt eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart.
Ausblick
Wenig Grund zur Klage haben Österreichs Makler, wenn es um den Umsatz geht. Das Geschäft mit Eigentumswohnungen brummt, auch wenn das Angebot geringer ist als die Nachfrage. Der Ausblick für 2013 ist positiv. Büros und Gewerbeimmobilien sind derzeit wenig gefragt. Während Private ihr Geld in Ermangelung anderer Alternativen in Wohnimmobilien anlegen, sind Unternehmen wenig expansionsfreudig.
Bei allen Neubauten wird der Energieausweis beim behördlichen Bauverfahren benötigt, das gleiche gilt für Förderungen, Vermietung, Verpachtung und Verkauf einer Liegenschaft. Bei Einfamilienhäusern kann der Energieausweis eines vergleichbaren Gebäudes herangezogen werden. Im Wohnungseigentum ist die Ausweisbeschaffung Aufgabe des Verwalters.
Kennzahlen
Der wichtigste Wert in jedem Energieausweis ist der Heizwärmebedarf. Er beschreibt die Qualität der thermischen Gebäudehülle und sagt aus, wie viel Energie pro Quadratmeter Fläche im Jahr für die Raumwärme benötigt würde, wenn es am Referenzstandort stehen würde. Der Gesamt-
Energie-Effizienz-Faktor (fGEE), nur in neuen Ausweisen, stellt einen Vergleichswert mit einem 2007 erbauten Gebäude dar.
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