Ausweispflicht beim Hauskauf
Mit 1. Dezember ist das neue Energieausweis-Gesetz in Kraft getreten. Der Energieausweis schaut aus wie ein Kühlschrankpickerl, ist dem Typenschein eines Autos vergleichbar und gibt Auskunft über die Energiekennzahl einer Immobilie. Ablesen kann man vom Energieausweis etwa den zu erwartenden Heizenergiebedarf.
Dass Verkäufer oder Vermietern dem Käufer oder Mieter einen Energieausweis vorlegen müssen, galt schon seit 2009. Neu ist, dass Verstöße durch Verwaltungsstrafen von bis zu 1450 Euro belegt werden.
Ebenfalls neu ist die Verpflichtung, in Inseraten den Heizwärmebedarf (HWB) anzugeben, ähnlich der Gehaltshöhe in Jobinseraten. Wer also in Zeitungen oder im Internet Wohnungen und Häuser zum Kauf oder zur Vermietung anbietet, muss auch den Heizwärmebedarf und wenn vorhanden auch den Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angeben. Diese Informationspflicht trifft sowohl Verkäufer als auch Vermieter und Makler. „Ein Immobilienmakler ist nur dann entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht aufklärt und ihn zur Bekanntgabe der Energiekennwerte aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser aber nicht nachgekommen ist“, erklärt Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder.
Inserate mit Kennzahlen
Das Ziel der Energiekennzahlen in Inseraten: Wohnungssuchende sollen so schon vor Besichtigung einer Liegenschaft über den energetischen Zustand derselben informiert werden. Die Angaben HWB 22, fGEE 0,73 sind so zu lesen, dass gilt: Je niedriger die beiden Werte, desto weniger Heizenergie braucht die Immobilie.
Wohnungseigentümer können sich für den Energieausweis an die Verwaltung wenden. Falls die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, keinen Energieausweis einzuholen, wird der betroffene Wohnungseigentümer, der vermieten oder verkaufen will, selbst auf eigene Kosten einen Energieausweis einholen müssen.
Leichter ist es bei Einfamilienhäusern: Hier ist es auch erlaubt, einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines vergleichbaren Hauses zu verwenden.
„Wir rechnen damit, dass der verpflichtendes Energieausweis zu mehr Transparenz und größerem Bewusstsein für Investitionen im Energiesparbereich führen wird“, sagt Michael Pisecky, Geschäftsführer von der Immobilienvermittlung s Real.
Energieausweis: Die wichtigsten Neuerungen
Gesetz Mit 1. Dezember tritt das neue Energieausweisvorlagegesetz in Kraft. Zwei Neuerungen sind wichtig: Ein Verstoß gegen die Vorlagepflicht wird mit bis zu 1450 Euro bestraft und bei jedem Immobilieninserat ist die Energiekennzahl anzugeben. Der Heizwärmebedarf kann ohne die zugehörigen physikalischen Einheiten kWh/ a angeführt werden. Tipp für Konsumenten: Je niedriger die Werte, desto besser.
Pflichten Vermieter und Verkäufer sind verpflichtet, Mietern und Käufern einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis für das gesamte Gebäude oder eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude vorzulegen und auszuhändigen. Bisher hat diese Pflicht in der Praxis wenig Beachtung gefunden, das soll sich nun ändern. Auch Baubewilligungen und Förderungen gibt es nur noch mit Energieausweis.
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