Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Experten beantworten Ihre Fragen am KURIER-Wohntelefon. Diesmal gibt Christian Wolf von der Hausverwaltung IMV Auskunft.

Ich möchte meine Eigentumswohnung wieder vermieten und habe noch einen Energieausweis aus dem Jahr 2009. Darf ich den verwenden?

Nach dem mit 1. 12. 2012 in Kraft tretenden Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 hat beim Verkauf eines Gebäudes der Verkäufer dem Käufer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung des Käufers oder Bestandnehmers einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen, und ihm diesen oder eine vollständige Kopie desselben binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss auszuhändigen.

Energieausweise, die noch auf Grundlage des bis 30. 11. 2012 gültigen Energieausweis-Vorlage- Gesetzes 2006 EAVG ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablauf ihrer zehnjährigen Gültigkeitsdauer ihre Wirksamkeit auch für die nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 zu erfüllenden Pflichten. Sie dürfen diesen Energieausweis also verwenden.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Die Mieter in der Altbau Wohnung über mir trampeln Tag und Nacht. Ich glaube, die Trittschalldämmung ist nicht in Ordnung. Die Verwaltung will aber nichts unternehmen. Was kann ich tun?

In die Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 3 Mietrechtsgesetz (MRG) fallen unter anderem Arbeiten, die zur Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses sowie zur Behebung ernster Schäden des Hauses in einem Mietobjekt erforderlich sind. Auch eine nicht hinreichende Trittschalldämmung stellt meiner Ansicht nach, eine notwendige Erhaltungsarbeit im Sinne dieser Bestimmung dar, wobei hier letztlich auch ein dynamischer Erhaltungsbegriff zu berücksichtigen ist. Die Pflicht des Vermieters zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten kann vom Mieter mit einem Antrag bei der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden.

Weiters besteht ein zivilrechtlicher Untersagungsanspruch bei Nachbarschaftsstörungen gem. § 364 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Die Durchsetzung dieses zivilrechtlichen Untersagungsanspruches erfolgt mittels Unterlassungsklage, welche beim zuständigen Bezirksgericht einzubringen ist. In diesem Zusammenhang erging jüngst eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, wonach bei ganztägig eklatantem Lärm (Getrampel) in der Wohnung durch den Beklagten und dessen Familie , vom Beklagten zu fordern ist, dass dieser Maßnahmen der besonderen Rücksichtnahme setzt, damit der Betroffene keinen größeren Lärmimmissionen als bei ordnungsgemäßer Isolierung und verkehrsüblicher Nutzung ausgesetzt ist.


Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Was muss alles in einem Protokoll der Eigentümerversammlungen stehen und wie lange muss die Hausverwaltung diese aufbewahren?

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält in § 25 Absatz 3 eine ausdrückliche Verpflichtung des Verwalters, eine Niederschrift über die Teilnehmer und das Geschehen einer Eigentümerversammlung aufzunehmen. Als Mindestinhalt sind die Anführung der Teilnehmer und ein Bericht über die Ergebnisse von Abstimmungen sowie über gefasste Beschlüsse anzusehen. Die Dauer der Aufbewahrung richtet sich praktisch nach dem Inhalt des Protokolls, grundsätzlich sind die Protokolle aber jedenfalls aufzubewahren. Im Wohnungseigentumsgesetz wird dazu jedoch keine Regelung getroffen.


Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ich bin Eigentümer einer Wohnung. Vor einigen Jahren wurden alle Fenster erneuert und Außenjalousien gemacht. Meine Jalousien sind kaputt. Wer zahlt die Reparatur oder Erneuerung?

Die Außenhaut des Gebäudes ist als allgemeiner Teil der Liegenschaft anzusehen, nach dem Wohnungseigentumsgesetz fallen Fenster und Außenjalousien als allgemeine Teile des Hauses in die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümergemeinschaft. Daher sind Sanierungskosten aus der Rücklage zu bestreiten bzw. auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach Anteilen aufzuteilen. Davon abweichend kann eine Erhaltungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers vereinbart werden, wenn dies sämtliche Eigentümer schriftlich (z. B. im Wohnungseigentumsvertrag) vereinbaren. Prüfen Sie daher den Wohnungseigentumsvertrag der konkreten Liegenschaft auf eine solche mögliche Vereinbarung. Liegt diese nicht vor, so trifft die Erhaltungspflicht für Fenster und Außenjalousien die Eigentümergemeinschaft, und nicht den einzelnen Wohnungseigentümer.

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