Die Öko-Lobbyisten lehnen das Gesetz deshalb ab, weil es ihre Macht beschränkt. Denn darin werden Einsprüche gegen Bauprojekte samt Fristen für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zeitlich je nach Größe und öffentlichem Interesse beschränkt. Damit sollen etwa Projekte zur Daseinsvorsorge wie der Bau einer Stromleitung nicht durch jahrelange Einsprüche blockiert werden.
Ein Paradebeispiel dafür ist die 380-KV-Leitung in Salzburg, die erst im März diesen Jahres nach einer Verfahrensdauer von 77 Monaten endgültig bewilligt wurde. Beim Wiener Lobautunnel dauerte die UVP sechs Jahre, wobei hier noch immer der Verwaltungsgerichtshof das letzte Wort nicht gesprochen hat.
Entgegen den (abgesprochenen?) Jubelmeldungen der Öko-Unternehmen am Freitag sehen Juristen die Causa differenziert. Das neue Gesetz wahre die Rechte aller Beteiligten, sagt Walter Obwexer, Europarechtler an der Uni Innsbruck, zum KURIER. Sein Fazit: Es sei mit Unionsrecht kompatibel. Sollten tatsächlich einzelne Details nachgebessert werden müssen, so sei dies bis dahin noch ein langer Weg.
Ein Weg, der politischen Sprengstoff birgt. Denn die neue österreichische Regierung und Brüssel werden zunächst gegenseitige Präzisierungen und Stellungnahmen einfordern. Enden wird die ganze Angelegenheit wenig überraschend vor dem Europäischen Gerichtshof. Wobei die Bundesregierung natürlich als EINE Regierung sprechen muss.
Fingerzeig
Und hier wird es interessant. Denn was geschieht, wenn die Grünen Teil dieser Regierung sind? Am Freitagnachmittag sprach man dort auf Anfrage des KURIER von einer „wohlüberlegten Entscheidung der EU-Kommission“, die man auch abseits jeglicher Koalitionsgespräche ernstnehmen und als Fingerzeig berücksichtigen sollte.
Die Frage, ob hier nicht schon überhaupt vor Beginn der Sondierungsgespräche ein Sprengsatz für eine allfällige Türkis-Grüne Regierung eingebaut sei, wollte man nicht beantworten. Unter dem Kapitel Umwelt wird man das nunmehrige Verfahren bei Koalitionsgesprächen freilich nicht ausklammern können. Die Grünen werden hier auf eine Abschaffung des Gesetzes bestehen müssen.
Ansonsten müssen sie den Tatbestand akzeptieren und in den Verhandlungen mit der EU-Kommission und vor dem EuGH als Teil der Regierung ein Gesetz vertreten, das sie voll und ganz ablehnen. Wie das die Partei ihren Wählern erklären will, wäre spannend.
Wirtschaftsvertreter hielten sich zunächst noch bedeckt. Die Wirtschaftskammer will nächste Woche eine Stellungnahme abgeben, sobald sie Details kennt.
Kommentare