Standortgesetz: EU leitet Verfahren gegen Österreich ein

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Die Kommission sieht mehrere problematische Aspekte im Umweltrecht.

Das umstrittene Standortentwicklungsgesetz und beschleunigte UVP-Verfahren, die von der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung und den NEOS beschlossen wurden, führt für Österreich zu Schwierigkeiten mit der EU-Kommission. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sei unter anderem das neue österreichische Standortentwicklungsgesetz von 2019, teilte die EU-Kommission mit.

Problematisch

"In Österreich sind mehrere problematische Aspekte der Vorschriften zur Umsetzung der geänderten UVP-Richtlinie in österreichisches Recht Gegenstand des Verfahrens", so die EU-Kommission weiters. Eine Grundlage für das Verfahren der EU ist eine Beschwerde, die vom Ökobüro eingebracht worden war.

Der WWF Österreich forderte am Freitag eine umgehende Zurücknahme des Standortentwicklungsgesetzes. "Die Bundesregierung muss das Standortgesetz möglichst rasch zurücknehmen, bevor es in der Praxis Schaden an Natur und Umwelt anrichten kann", so Hanna Simons vom WWF. "Zentrale Bestimmungen sind sowohl verfassungsrechtlich höchst problematisch als auch unions- und völkerrechtlich sehr bedenklich. Umweltstandards und Beteiligungsrechte dürfen nicht ausgehebelt werden, um kritische Großprojekte durchboxen zu können."

Österreich nicht allein

Auch Dänemark, Schweden, Griechenland, Luxemburg, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Kroatien wurden von der EU-Kommission "nachdrücklich" dazu aufgefordert, ihr innerstaatliches Recht mit der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 2011/92/EU) in Einklang zu bringen.

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