Druckereien fordern Nachbesserung bei Fixkostenzuschuss

Druckereien fordern Nachbesserung bei Fixkostenzuschuss
Angesichts des zweiten Lockdowns. Offener Brief des Branchenverbands. Copyshops sind nicht geregelt.

Die heimischen Druckereien fordern angesichts des zweiten Lockdowns Nachbesserungen bei der Kurzarbeit und beim Fixkostenzuschuss. Letzterer solle nicht mehr nur in aufeinanderfolgenden Monaten beantragt werden können, sondern auch nach einer Pause wieder.

Vielen Druckereien gehe es im Herbst erstmals seit März 2020 wieder besser, statt 50 Prozent Umsatzminus erlösten sie nur mehr 20 Prozent weniger. Den Fixkostenzuschuss 2 könnten sie darob nicht mehr beantragen.

Mitarbeitern in Kurzarbeit drohe ein weiterer Verlust, warnte der Verband Druck & Medientechnik in einem offenen Brief an die Regierung. Gerade Geringverdienende würden durch die Kurzarbeit unter die Grenze für den Familienbonus rutschen. "Ihnen droht bei der Aufrollung die Zurückforderung und damit ein Netto-Einkommensverlust von deutlich mehr als 20 Prozent."

Der Familienbonus 2020 dürfe nicht angetastet werden, wenn das Jahreseinkommen infolge von Kurzarbeit unter die Bezugsgrenze für den Familienbonus fällt.

Weiters urgierte der Branchenverband eine klare Regelung für Copyshops. Es sei derzeit unklar, ob diese ihren Kundenbereich und damit de facto ganz schließen müssen oder nicht.

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